Die Übergabe ist der letzte Schritt im Immobilienverkauf – und genau hier entstehen die meisten Missverständnisse: Zählerstände, Schlüssel, verbleibende Gegenstände, kleine Schäden oder „war doch anders abgesprochen"-Momente. Ein Übergabeprotokoll ist zwar meist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis das wichtigste Werkzeug, um Streit zu vermeiden – weil es den Zustand und alle Übergabedetails am Übergabetag eindeutig dokumentiert.
In diesem Ratgeber finden Sie:
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Regelungen im Kaufvertrag (z. B. „Übergang von Nutzen und Lasten").
Das Übergabeprotokoll ist Ihr „Schnappschuss" am Übergabetag. Es hält schriftlich fest:
Kurz: Es schützt Käufer und Verkäufer – weil im Nachgang weniger „Aussage gegen Aussage" entsteht.
In der Praxis findet die Übergabe meistens dann statt, wenn der Kaufvertrag abgewickelt ist – häufig nach Kaufpreiszahlung bzw. zu dem Termin, der im Kaufvertrag als „Übergang von Nutzen und Lasten" vereinbart ist.
Wichtig:
Nutzen Sie diese Struktur. Sie ist bewusst so aufgebaut, dass Sie sie 1:1 als Protokoll verwenden können.
Listen Sie jeden Typ separat auf:
Für jeden Bereich kurze Stichpunkte:
Dokumentieren Sie:
Klar trennen:
Beispiele:
Wenn die Immobilie vermietet ist, findet häufig keine klassische „leere Übergabe" statt. Stattdessen ist die Dokumenten- und Datenübergabe entscheidend:
Zusätzlich hilfreich:
So bleibt das Protokoll „beweisfest", ohne kompliziert zu werden:
Meist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber in der Praxis sehr empfehlenswert, weil es Zustand, Zählerstände und Schlüsselübergabe eindeutig dokumentiert.
Mindestens Strom, Wasser und – falls vorhanden – Gas/Heizung (plus Zählernummern). Bei Öl: Tankfüllstand. Idealerweise immer mit Foto.
Sofort im Protokoll festhalten und fotografieren. Zusätzlich klar notieren, ob es eine Vereinbarung zur Behebung gibt oder ob "wie besichtigt" übernommen wird.
Alle vorhandenen – und vor allem: genau zählen (Haus, Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage, Transponder, Fernbedienungen).
Das hängt von der Vereinbarung ab. Deshalb ist die Liste im Protokoll so wichtig: "bleibt" vs. "wird entfernt" schriftlich festhalten.
Dann sollte ein bevollmächtigter Vertreter die Übergabe durchführen. Wichtig ist, dass die Unterschriften am Ende eindeutig sind.
Ja, es erfüllt einen anderen Zweck: Der Kaufvertrag regelt den Verkauf rechtlich; das Übergabeprotokoll dokumentiert den tatsächlichen Zustand, Zählerstände und Übergabedetails am Übergabetag.
Dann geht es oft weniger um die "leere Übergabe" und mehr um Dokumente (Mietvertrag, Kaution, Unterlagen, Zählerstände soweit möglich).
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