Notartermin & Kaufvertrag beim Immobilienverkauf: Ablauf, Checkliste und typische Fehler
Der Notartermin ist der Moment, in dem aus einer Einigung „auf dem Papier" ein verbindlicher Immobilienverkauf wird. Gleichzeitig entstehen hier die meisten Unsicherheiten: Was passiert beim Termin? Was steht wirklich im Kaufvertrag? Wann ist der Kaufpreis fällig – und warum dauert das oft länger als gedacht?
In diesem Ratgeber bekommen Sie:
- einen klaren Überblick über Vorbereitung, Notartermin und Abwicklung danach,
- eine Verkäufer-Checkliste für die wichtigsten Vertragsklauseln,
- eine verständliche Erklärung zur Kaufpreisfälligkeit (Fälligkeitsmitteilung),
- typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Konstellationen (z. B. Erbengemeinschaft, Scheidung, Wohnrecht/Nießbrauch, vermietete Immobilie) kann zusätzliche fachliche Beratung sinnvoll sein.
Notarielle Beurkundung
Ein Vertrag über die Verpflichtung, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, muss notariell beurkundet werden (sonst ist er grundsätzlich nicht wirksam). (Q1)
Vollständiges Vorlesen
Beim Notartermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen und erläutert; erst danach wird unterschrieben – und zwar erst, wenn alle Fragen geklärt sind. (Q2)
Nebenabreden
Nebenabreden (z. B. „Küche bleibt", „Gartenhaus wird entfernt") müssen in den notariellen Vertrag – Absprachen außerhalb sind grundsätzlich unwirksam. (Q2)
Das Wichtigste in 90 Sekunden
- Ein Vertrag über die Verpflichtung, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, muss notariell beurkundet werden (sonst ist er grundsätzlich nicht wirksam). (Q1)
- Beim Notartermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen und erläutert; erst danach wird unterschrieben – und zwar erst, wenn alle Fragen geklärt sind. (Q2)
- Nebenabreden (z. B. „Küche bleibt", „Gartenhaus wird entfernt", „Reparatur noch vor Übergabe") müssen in den notariellen Vertrag – Absprachen außerhalb sind grundsätzlich unwirksam und können erhebliche Risiken auslösen. (Q2)
- Der Kaufpreis ist in der Regel erst fällig, wenn bestimmte Sicherungen/Unterlagen vorliegen und der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt. (Q3, Q2)
- Bei bestimmten Verbraucherkonstellationen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen (Regelfall/Schutz vor Übereilung). (Q2, Q4)
Vor dem Notartermin: Entwurf prüfen & Vorbereitung
1) Entwurf wirklich lesen (und Fragen vorher klären)
Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren. (Q5) Praktisch heißt das: Fragen sind normal – und besser vor dem Termin als „unter Zeitdruck" im Termin. Viele Verkäufer machen den Fehler, den Entwurf nur oberflächlich zu überfliegen oder ganz zu ignorieren, weil sie davon ausgehen, dass der Notar schon alles richtig macht. Das ist ein Irrtum: Der Notar kann nur das beurkunden, was die Parteien wollen – und wenn wichtige Punkte nicht im Entwurf stehen, können sie später nicht einfach hinzugefügt werden.
Prüfen Sie besonders:
Kaufpreis, Zahlungsweg, Fristen: Stimmt der Kaufpreis genau? Wie wird gezahlt – per Überweisung, per Treuhandkonto, direkt von der Bank? Gibt es Fristen, die Sie einhalten müssen? Diese Punkte sind entscheidend für Ihre Planung und sollten vor dem Termin geklärt sein.
Übergabetermin und Stichtag „Besitz/Nutzen/Lasten": Ab wann darf der Käufer die Immobilie nutzen? Ab wann trägt er die laufenden Kosten? Diese Fragen sind wichtig, weil sie bestimmen, wann Sie ausziehen müssen und wann die Kostenlast wechselt. Unklare Regelungen können zu Streit führen.
Was mit Inventar mitverkauft wird: Küche, Einbauten, Gartenhaus, Möbel – was genau gehört zum Verkauf? Wenn das nicht klar geregelt ist, kann es später zu Konflikten kommen. Eine detaillierte Inventarliste im Vertrag verhindert Missverständnisse.
Regelungen zu Mängeln / Angaben zur Immobilie: Was haben Sie über die Immobilie gesagt? Was ist zugesichert, was nicht? Transparente Angaben schützen Sie vor späteren Ansprüchen.
Grundbuch/Belastungen: Welche Belastungen sind eingetragen? Was wird gelöscht, was bleibt bestehen? Das ist wichtig für die Fälligkeit des Kaufpreises und die Abwicklung.
→ Basis-Unterlagen: Unterlagen-Checkliste
2) 2‑Wochen‑Regel (kurz & verständlich)
Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt als Regelfall, dass die Beurkundung frühestens zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs erfolgen soll. (Q2, Q4) Das schützt vor Übereilung und gibt Zeit zur Prüfung.
Praxis-Tipp: Wenn etwas unklar ist (z. B. Inventar, Übergabe, Lastenfreistellung), geben Sie es dem Notariat vorab – Änderungen sind vor der Unterschrift einfacher.
3) Als Verkäufer früh klären (damit es später nicht hängt)
Belastungen/Grundschulden: Gibt es noch eingetragene Grundschulden? Was muss gelöscht werden? (Q2, Q3) Diese Frage ist entscheidend, weil die Löschung der Grundschuld eine Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises sein kann. Wenn die Löschungsunterlagen nicht rechtzeitig vorliegen, kann sich die Zahlung verzögern. Deshalb sollten Sie frühzeitig mit der Bank klären, was für die Löschung benötigt wird und wie lange das dauert. → Mehr zu Kosten/Einordnung: Kosten beim Immobilienverkauf
Vorkaufsrechte/Genehmigungen: Je nach Objekt können Erklärungen/Genehmigungen nötig sein (z. B. Gemeinde-Vorkaufsrecht). (Q3, Q2) Wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, muss sie informiert werden und kann innerhalb einer Frist entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt. Das kann den Verkaufsprozess verzögern, deshalb sollten Sie frühzeitig prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und wie die Fristen sind.
Bei Eigentumswohnung (WEG): Gibt es zustimmungspflichtige Punkte oder Unterlagen, die der Käufer verlangt? Bei Eigentumswohnungen braucht der Käufer oft bestimmte Unterlagen (z. B. Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan). Diese sollten Sie frühzeitig organisieren, damit der Notartermin nicht verzögert wird.
Wenn vermietet: Klären Sie Vermietungsstatus, Kaution, Übergabe von Unterlagen. Wenn die Immobilie vermietet ist, muss im Kaufvertrag geregelt werden, wie mit dem Mietverhältnis umgegangen wird. Wer übernimmt die Kaution? Wie werden die Mietverträge übergeben? Diese Punkte sollten vor dem Notartermin geklärt sein. → Vermietete Immobilie verkaufen
Der Notartermin: Was passiert konkret?
Viele stellen sich den Notartermin „formaler" vor, als er ist. In der Praxis läuft es typischerweise so:
1. Identitätsprüfung der Beteiligten: Der Notar prüft die Identität aller Beteiligten, um sicherzustellen, dass die richtigen Personen anwesend sind. Dafür brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
2. Der Vertrag wird vollständig vorgelesen: Ein Verzicht ist nicht möglich und würde Risiken bis hin zur Unwirksamkeit auslösen. (Q2) Das Vorlesen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden. Der Notar liest den gesamten Vertrag vor, auch wenn er lang ist. Das gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, den Inhalt noch einmal zu hören und zu verstehen.
3. Erläuterung: Der Notar erklärt Inhalt und Tragweite und beantwortet Fragen. (Q2, Q5) Nach dem Vorlesen erläutert der Notar die wichtigsten Punkte und erklärt, was die einzelnen Klauseln bedeuten. Das ist Ihre Chance, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen. Nutzen Sie diese Gelegenheit – es ist besser, Fragen vor der Unterschrift zu klären als danach.
4. Änderungen: Wenn Punkte offen sind, werden sie vor Unterzeichnung geklärt/angepasst. (Q2) Wenn Sie Änderungswünsche haben, sollten Sie diese vor der Unterschrift ansprechen. Der Notar kann den Vertrag noch anpassen, bevor er beurkundet wird. Nach der Unterschrift sind Änderungen schwieriger oder unmöglich.
5. Unterschrift: Erst wenn alles passt, wird unterzeichnet. (Q2) Die Unterschrift ist der finale Schritt. Erst wenn alle Beteiligten zufrieden sind und alle Fragen geklärt sind, wird der Vertrag unterschrieben und beurkundet.
Falls ein Beteiligter nicht anwesend sein kann, gibt es grundsätzlich Möglichkeiten der Vertretung oder nachträglichen Genehmigung – das muss aber rechtzeitig organisiert werden. (Q2) Wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können, können Sie eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein und sollte rechtzeitig beim Notar vorliegen.
Wichtig: Alles, was „vereinbart" ist, gehört in die Urkunde. Keine WhatsApp-Zusatzdeals, keine Zettel, keine „das machen wir später". (Q2) Absprachen außerhalb des notariellen Vertrags sind grundsätzlich unwirksam und können erhebliche Risiken auslösen. Wenn Sie etwas vereinbaren, muss es im Vertrag stehen.
Kaufvertrag-Checkliste für Verkäufer: Worauf achten?
Hier ist die Verkäufer-Checkliste, die in der Praxis die meisten Probleme verhindert.
1) Kaufgegenstand & Umfang (was wird genau verkauft?)
Objekt korrekt bezeichnet: Das Objekt muss im Vertrag genau bezeichnet werden – Grundbuch, Einheit, Flurstück. Prüfen Sie, ob die Bezeichnung mit Ihren Unterlagen übereinstimmt. Fehlerhafte Bezeichnungen können später zu Problemen führen.
Was gehört dazu: Stellplatz, Keller, Sondernutzungsrechte, Einbauten, Inventar – all das muss klar geregelt sein. Gehört der Stellplatz zum Verkauf? Gibt es Sondernutzungsrechte (z. B. für Garten, Terrasse)? Was ist mit Einbauten wie Küche, Bad, Einbauschränken? Diese Punkte sollten detailliert im Vertrag stehen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Inventar-Listen: Klar und vollständig (z. B. Küche ja/nein, Geräte ja/nein). Eine detaillierte Inventarliste verhindert Streit nach der Übergabe. Listen Sie genau auf, was mitverkauft wird: Küche, Geräte, Möbel, Gartenmöbel, etc. Wenn etwas nicht in der Liste steht, gehört es nicht zum Verkauf.
2) Kaufpreis & Zahlungsweg
Kaufpreis korrekt? Prüfen Sie, ob der Kaufpreis genau dem entspricht, was Sie vereinbart haben. Gibt es Nachlässe, Zuzahlungen oder andere Anpassungen? Alles sollte im Vertrag stehen.
Zahlung nach Fälligkeitsmitteilung vorgesehen? Der Kaufpreis wird in der Regel erst fällig, wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt hat. Das ist wichtig zu verstehen, weil viele Verkäufer erwarten, dass das Geld sofort nach dem Notartermin kommt – das ist aber meist nicht der Fall.
Bankverbindung/Empfänger klar geregelt? Auf welches Konto soll das Geld überwiesen werden? Ist die Bankverbindung korrekt angegeben? Prüfen Sie das genau, damit es keine Verzögerungen gibt.
Wenn Käufer finanziert: Wird ein Teil direkt von der Bank an Sie gezahlt (üblich, wenn Notar die Bank informiert)? (Q2) Wenn der Käufer einen Kredit aufnimmt, kann der finanzierte Teil oft direkt von der Bank an Sie überwiesen werden, ohne dass das Geld erst zum Käufer geht. Das ist sicherer und schneller.
3) Fälligkeitsvoraussetzungen (entscheidet über Ihren Zahlungstermin)
Typisch ist: Kaufpreis wird erst fällig, wenn u. a. Genehmigungen, Vormerkung und Löschungsunterlagen vorliegen und die Gemeinde kein Vorkaufsrecht ausübt. (Q3) Das bedeutet: Der Käufer muss sicher sein können, dass er unbelastetes Eigentum erhält, bevor er zahlen muss. Das schützt beide Seiten – den Käufer vor dem Risiko, für eine belastete Immobilie zu zahlen, und den Verkäufer vor dem Risiko, dass der Käufer nicht zahlt.
Der Notar veranlasst die Schritte und informiert die Beteiligten; erst mit Fälligkeitsmitteilung muss gezahlt werden. (Q3) Nach dem Notartermin kümmert sich der Notar um alle notwendigen Schritte: Er beantragt die Vormerkung im Grundbuch, organisiert die Löschungsunterlagen, prüft Genehmigungen und informiert die Gemeinde über das Vorkaufsrecht. Erst wenn alles erledigt ist, verschickt er die Fälligkeitsmitteilung – und dann muss der Käufer zahlen.
Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Wochen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie frühzeitig alle notwendigen Unterlagen organisieren, damit es keine Verzögerungen gibt.
4) Belastungen / Grundschulden / Lastenfreistellung
Welche Belastungen bleiben bestehen: Nicht alle Belastungen müssen gelöscht werden. Bestimmte Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte) können bestehen bleiben, wenn sie für den Käufer nicht störend sind. Andere Belastungen (z. B. Grundschulden) müssen gelöscht werden, damit der Käufer unbelastetes Eigentum erhält.
Sind Löschungsunterlagen/Lastenfreistellung organisiert? Für die Löschung von Grundschulden brauchen Sie die Löschungsbewilligung der Bank. Diese sollten Sie frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig beim Notar vorliegt. Wenn die Löschungsunterlagen fehlen, kann sich die Fälligkeit des Kaufpreises verzögern.
Wer trägt welche Löschungskosten? Die Kosten für die Löschung eigener Grundschulden trägt in der Regel der Verkäufer, weil die Löschung in seinem Interesse liegt. Die Kosten für die Löschung können mehrere hundert bis tausend Euro betragen – deshalb sollten Sie diese Kosten in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.
→ Vertiefung: Kosten beim Immobilienverkauf | Grundbuch, Dienstbarkeiten & Rechte
5) Besitz, Nutzen, Lasten & Übergabe
Ab wann trägt der Käufer laufende Kosten: Ab wann muss der Käufer Hausgeld, Versicherungen, Grundsteuer zahlen? Das sollte klar geregelt sein, damit es keine Streitigkeiten gibt. In der Regel wechselt die Kostenlast zum Stichtag der Übergabe oder zu einem anderen vereinbarten Datum.
Übergabetermin und Übergabemodalitäten: Wann genau findet die Übergabe statt? Wie läuft sie ab? Wer ist anwesend? Diese Punkte sollten im Vertrag stehen, damit beide Seiten wissen, was zu erwarten ist.
Übergabeprotokoll vereinbaren: Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie bei der Übergabe. Es sollte Zählerstände, Schäden, Inventar und andere wichtige Punkte enthalten. Das schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.
6) Mängel, Angaben, Haftung (bitte sauber und ehrlich)
Welche Angaben wurden gemacht: Was haben Sie über Modernisierungen, Schäden, bekannte Mängel gesagt? Alles sollte im Vertrag dokumentiert sein, damit es später keine Missverständnisse gibt. Wenn Sie etwas gesagt haben, sollte es im Vertrag stehen – sonst kann es später zu Streit kommen.
Was ist ausdrücklich zugesichert: Was haben Sie zugesichert, was nicht? Zusicherungen sind rechtlich bindend und können zu Ansprüchen führen, wenn sie nicht erfüllt werden. Deshalb sollten Sie nur das zusichern, was Sie auch garantieren können.
Alles Relevante transparent dokumentieren: Dokumentieren Sie alles Relevante transparent, damit es später keine Streitpunkte gibt. Wenn Sie bekannte Mängel haben, sollten Sie diese im Vertrag erwähnen. Das schützt Sie vor späteren Ansprüchen.
7) Vermietung / Räumung
Wird frei übergeben oder vermietet verkauft? Das ist eine wichtige Frage, die im Vertrag klar geregelt sein muss. Wenn die Immobilie vermietet ist, muss der Käufer das Mietverhältnis übernehmen. Wenn sie frei übergeben wird, müssen Sie sicherstellen, dass der Mieter auszieht oder dass Sie selbst ausziehen können.
Bei vermietet: Übergabe Mietvertrag, Kaution, Abrechnung – sauber regeln. Wenn die Immobilie vermietet verkauft wird, müssen Sie dem Käufer den Mietvertrag übergeben, die Kaution weitergeben und die Nebenkostenabrechnung klären. Diese Punkte sollten im Vertrag geregelt sein, damit es keine Streitigkeiten gibt.
Kaufpreisfälligkeit & Finanzierung
Kaufpreisfälligkeit: Wann wird bezahlt – und warum nicht sofort?
Ein häufiger Irrtum: „Nach dem Notartermin kommt das Geld in ein paar Tagen."
Tatsächlich sieht der Kaufvertrag im Regelfall vor, dass der Kaufpreis erst dann fällig wird, wenn der Käufer sicher sein kann, unbelastetes Eigentum zu erhalten. (Q3)
Typische Voraussetzungen sind z. B.: (Q3)
- alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor
- die Auflassungsvormerkung/Eigentumsvormerkung ist eingetragen (Reservierung im Grundbuch)
- Unterlagen zur Löschung nicht übernommener Belastungen (z. B. Grundschulden) liegen vor
- die Gemeinde übt ein ggf. bestehendes Vorkaufsrecht nicht aus
Sobald alles erfüllt ist, informiert der Notar die Beteiligten; erst wenn die Fälligkeitsmitteilung vorliegt, muss gezahlt werden. (Q3, Q2)
Gute Nachricht für Verkäufer: Der Prozess ist so gestaltet, dass Käufer und Verkäufer möglichst keine ungesicherten Vorleistungen erbringen. (Q2)
Finanzierung & Grundschuld des Käufers: Was bedeutet das für Verkäufer?
Wenn der Käufer finanziert, wird häufig eine Grundschuld als Sicherheit für die Bank bestellt. Der Notar beurkundet dies und kümmert sich um die Eintragung. (Q2)
Praktisch wichtig:
- Banken zahlen Darlehen oft erst aus, wenn die Sicherheit (Grundschuld) eingetragen ist. (Q2)
- Ist der Kaufpreis fällig, kann der Notar der Bank eine Kopie der Fälligkeitsmitteilung schicken, damit der finanzierte Teil ohne Umweg direkt an Sie ausgezahlt werden kann. (Q2)
Das ist ein häufiger Grund, warum zwischen Notartermin und Zahlung etwas Zeit vergeht – und warum „saubere Unterlagen" so wichtig sind.
Übergabe, Besitz, Nutzen, Lasten: sauber regeln
Im Vertrag sollte klar stehen, ab wann der Käufer Nutzen zieht (z. B. einziehen/vermieten darf), ab wann er Lasten trägt (Kosten, Hausgeld, Versicherungen) und wann und wie die Übergabe erfolgt. Diese Regelungen sind wichtig, weil sie bestimmen, wann Sie ausziehen müssen und wann die Kostenlast wechselt.
Ab wann der Käufer Nutzen zieht: Ab wann darf der Käufer die Immobilie nutzen? Darf er sofort einziehen oder erst nach der Übergabe? Diese Frage ist wichtig, weil sie bestimmt, wann Sie ausziehen müssen. Wenn der Käufer sofort Nutzen ziehen darf, müssen Sie entsprechend früher ausziehen.
Ab wann er Lasten trägt: Ab wann muss der Käufer Hausgeld, Versicherungen, Grundsteuer zahlen? Das sollte klar geregelt sein, damit es keine Streitigkeiten gibt. In der Regel wechselt die Kostenlast zum Stichtag der Übergabe oder zu einem anderen vereinbarten Datum.
Wann und wie die Übergabe erfolgt: Wann genau findet die Übergabe statt? Wie läuft sie ab? Wer ist anwesend? Diese Punkte sollten im Vertrag stehen, damit beide Seiten wissen, was zu erwarten ist.
Empfehlung: Übergabetermin + Protokoll + Zählerstände + Schlüsselübergabe schriftlich festhalten. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie bei der Übergabe. Es sollte Zählerstände, Schäden, Inventar und andere wichtige Punkte enthalten. Das schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.
Kosten kurz einordnen
Im Vertrag wird die Kostenverteilung typischerweise geregelt. Viele Kaufverträge sehen vor, dass grundsätzlich der Käufer die Beurkundungskosten trägt. (Q2) Für Verkäufer sind aber oft Kosten relevant, die „im eigenen Interesse" liegen (z. B. Löschung eigener Grundschulden, Unterlagen).
→ Überblick: Kosten beim Immobilienverkauf
Typische Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
Beim Notartermin und im Kaufvertrag gibt es einige typische Fehler, die Verkäufer machen – und die Geld und Zeit kosten können. Hier die wichtigsten:
1. Nebenabreden nicht in den Vertrag aufgenommen: Inventar, Reparaturen, Fristen – wenn diese Punkte nicht im Vertrag stehen, kann es später zu Streit kommen. (Q2) Viele Verkäufer denken, dass mündliche Absprachen ausreichen, aber das ist ein Irrtum. Alles, was vereinbart ist, muss im notariellen Vertrag stehen, sonst ist es unwirksam.
2. Belastungen/Grundschuld zu spät geklärt: Wenn die Löschungsunterlagen nicht rechtzeitig vorliegen, kann sich die Fälligkeit des Kaufpreises verzögern. (Q3, Q2) Deshalb sollten Sie frühzeitig mit der Bank klären, was für die Löschung benötigt wird und wie lange das dauert.
3. Übergabe unklar: Wenn der Stichtag für Nutzen/Lasten fehlt, kann es zu Konflikten bei den Kosten kommen. Wann muss der Käufer Hausgeld zahlen? Wann dürfen Sie ausziehen? Diese Punkte sollten klar geregelt sein.
4. Falsche Erwartung „Geld sofort": Viele Verkäufer erwarten, dass das Geld sofort nach dem Notartermin kommt – das ist aber meist nicht der Fall. (Q3) Besser ist es, mit der Fälligkeitslogik zu planen und zu verstehen, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis der Kaufpreis fällig wird.
5. Mängel/Angaben unsauber: Wenn Mängel oder Angaben unsauber dokumentiert sind, kann es nach der Übergabe zu Auseinandersetzungen kommen. Deshalb sollten Sie alles transparent dokumentieren und nur das zusichern, was Sie auch garantieren können.
6. Zu spät Unterlagen gesammelt: Wenn wichtige Unterlagen fehlen, kann sich der Notartermin verzögern oder der Käufer kann abspringen. Deshalb sollten Sie frühzeitig alle notwendigen Unterlagen sammeln. → Unterlagen-Checkliste
FAQ: Häufige Fragen zu Notartermin & Kaufvertrag
Ja. Der Grundstückskaufvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. (Q1)
Der Vertrag wird vollständig vorgelesen und vom Notar erläutert; Fragen und Änderungswünsche werden geklärt, bevor unterschrieben wird. (Q2)
Ja. Absprachen außerhalb der Urkunde sind grundsätzlich unwirksam und können erhebliche Risiken auslösen – deshalb muss alles Relevante in die Urkunde. (Q2)
Im Regelfall erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Vormerkung, Genehmigungen, Löschungsunterlagen, kein Vorkaufsrecht) und der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt hat. (Q3)
Weil der Notar nach Beurkundung u. a. Vormerkung und Unterlagen organisiert und erst nach Erfüllung der Voraussetzungen die Fälligkeitsmitteilung verschickt wird. (Q2, Q3)
Als Regelfall bei bestimmten Verbraucherkonstellationen soll der Entwurf zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen. (Q2, Q4)
Das steht im Kaufvertrag; häufig trägt grundsätzlich der Käufer die Beurkundungskosten. (Q2) Für Details siehe: Kosten beim Immobilienverkauf.
Weiterführende Ratgeber
Immobilienverkauf: Ablauf von A bis Z
Vollständiger Ablauf des Immobilienverkaufs in Deutschland – von Vorbereitung bis Übergabe.
Unterlagen-Checkliste
Die wichtigste Liste, um Verzögerungen zu vermeiden – kompakt und praxistauglich.
Kosten beim Immobilienverkauf
Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf – und wer zahlt was?
Grundbuch, Dienstbarkeiten & Rechte
Grundbuch, Dienstbarkeiten, Wohnrecht und Nießbrauch – verständlich erklärt.
Mängel offenlegen
Welche Mängel müssen Sie angeben – und wie machen Sie es richtig?
Übergabeprotokoll
Wie Sie die Übergabe sauber dokumentieren – mit Checkliste und Muster.
Vermietete Immobilie verkaufen
Vermietete Immobilie verkaufen: Was Sie beachten müssen – Mietvertrag, Kaution, Übergabe.
