Kosten beim Immobilienverkauf: Was Verkäufer wirklich zahlen

Wer eine Immobilie verkauft, denkt zuerst an den Kaufpreis – aber entscheidend ist der Nettoerlös. Denn rund um einen Verkauf entstehen Kosten, die je nach Objekt, Vermarktungsweg und Finanzierung spürbar sein können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  • wer typischerweise Notar- und Grundbuchkosten trägt,
  • welche Kosten beim Verkäufer tatsächlich anfallen (Makler, Energieausweis, Grundschuld, Kredit),
  • wie Sie den Nettoerlös realistisch abschätzen,
  • und welche Fehler Verkäufer am häufigsten machen.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Kaufvertrag kann eine Kostenverteilung abweichend geregelt sein.

Notar & Grundbuch

Zahlt in der Praxis häufig überwiegend die Käuferseite – im Vertrag kann es aber anders vereinbart werden.

Verkäuferkosten

Typisch: Löschung der Grundschuld, Energieausweis, ggf. Maklerprovision.

Nettoerlös

Planen Sie immer vom Kaufpreis zum Nettoerlös (Kaufpreis minus Kosten minus Restschuld).

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Notar & Grundbuch für den Kaufvertrag zahlt in der Praxis häufig überwiegend die Käuferseite – im Vertrag kann es aber anders vereinbart werden.

Verkäufer zahlen typischerweise vor allem für Dinge, die in ihrem Interesse liegen: z. B. Löschung der Grundschuld, Energieausweis, ggf. Maklerprovision.

Wenn ein Kredit läuft, kann beim Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden.

Planen Sie immer vom Kaufpreis zum Nettoerlös (Kaufpreis minus Kosten minus Restschuld minus ggf. Vorfälligkeit/Steuern).

Wer zahlt was? Schnell-Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Kostenpositionen – und wer sie in der Praxis häufig trägt. (Wichtig: Im Kaufvertrag kann die Kostenverteilung abweichen.)

Typische Kosten rund um Kaufvertrag & Eigentumsumschreibung

KostenpositionÜblich: KäuferÜblich: VerkäuferHinweis
Notarkosten (Beurkundung Kaufvertrag, Abwicklung)In der Praxis meist Käuferseite; abweichende Vereinbarung möglich
Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung, Vormerkung etc.)In der Praxis meist Käuferseite
Löschung Grundschuld / Belastungen des VerkäufersHäufig Verkäufer, da im eigenen Interesse (lastenfreies Eigentum)

Typische Kosten auf Verkäuferseite

KostenpositionÜblich: VerkäuferWann relevant?
Maklerprovision (Verkäuferanteil)✓ / ggf.Wenn Makler beauftragt und vertraglich geregelt
EnergieausweisBei Verkauf in der Regel erforderlich (spätestens vor Abschluss / Anzeigenpflichten beachten)
Vorfälligkeitsentschädigungggf. ✓Wenn Kredit vorzeitig abgelöst wird (z. B. innerhalb Zinsbindung)
Unterlagen/Organisationggf. ✓Je nach Objekt: WEG-Unterlagen, Pläne, Bescheinigungen
„Verkaufsfit"-Kosten (Entrümpelung, kleine Reparaturen, Reinigung, Fotos)optionalNicht Pflicht, kann aber den Verkauf erleichtern

Die typischen Verkäuferkosten im Detail

Hier die wichtigsten Positionen – mit dem praktischen Hintergrund, wann sie entstehen und worauf Sie achten sollten.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, entstehen verschiedene Kosten. Manche sind Pflicht, andere optional. Manche zahlen Sie direkt, andere werden vom Verkaufserlös abgezogen. Entscheidend ist, dass Sie alle Kosten im Blick haben, bevor Sie den Verkaufspreis festlegen – sonst kann es zu einer unangenehmen Überraschung kommen, wenn Sie den Nettoerlös berechnen.

Die wichtigsten Kostenpositionen für Verkäufer sind: Maklerprovision (wenn Sie einen Makler beauftragen), Energieausweis (Pflicht), Grundschuld-Löschung (wenn eine Grundschuld eingetragen ist), Vorfälligkeitsentschädigung (wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst wird), sowie kleinere Kosten für Unterlagen und Organisation. Im folgenden Abschnitt gehen wir auf jede Position im Detail ein.

Maklerprovision: wie sie (typisch) verteilt wird

Wenn Sie einen Makler einschalten, ist die Provision oft die größte „sichtbare" Kostenposition. Bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro können 3–7% Maklerprovision 12.000–28.000 Euro ausmachen – das ist ein erheblicher Betrag, der den Nettoerlös deutlich reduziert.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Maklerkonstellationen:

  • Doppeltätigkeit: Der Makler hat Verträge mit Käufer und Verkäufer. In diesem Fall wird die Provision häufig zwischen beiden Parteien aufgeteilt, wobei gesetzliche Regelungen die Verteilung einschränken können.
  • Einseitige Beauftragung: Nur eine Partei hat einen Maklervertrag – und es wird ggf. eine Vereinbarung zur (Teil-)Übernahme der Kosten getroffen. In diesem Fall zahlt meist die Partei, die den Makler beauftragt hat, die Provision.

Für den Verkauf von Wohnung oder Einfamilienhaus an einen Verbraucher gibt es gesetzliche Leitplanken, die die Verteilung der Maklerkosten einschränken. Diese Regelungen sollen Verbraucher schützen und verhindern, dass sie unverhältnismäßig hohe Maklerkosten tragen müssen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie genau prüfen, welche Provision vereinbart wird und wie sie verteilt wird. Die Provision kann je nach Makler und Region stark variieren – deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Praxis-Tipp: Klären Sie vor Start der Vermarktung schriftlich: welche Leistung der Makler konkret übernimmt, welche Provision fällig wird, und wie sie zwischen Käufer/Verkäufer verteilt wird. Das verhindert späteren Streit und gibt Ihnen Klarheit über die tatsächlichen Kosten.

→ Vertiefung (falls vorhanden): Maklerprovision: wer zahlt was?

Notar & Grundbuch: was Verkäufer meist NICHT zahlen

Der Kauf einer Immobilie läuft praktisch immer über den Notar. Die Beurkundung ist beim Grundstückskaufvertrag grundsätzlich erforderlich – das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden. Der Notar prüft den Vertrag, erklärt die rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass beide Parteien verstehen, was sie unterschreiben.

In der Praxis gilt häufig:

  • Käufer tragen den überwiegenden Teil der Notar- und Grundbuchkosten rund um Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung. Das liegt daran, dass der Kaufvertrag und die Eigentumsumschreibung primär im Interesse des Käufers sind – er wird neuer Eigentümer und braucht die notarielle Beurkundung für die Finanzierung.
  • Verkäufer zahlen typischerweise nur dann Notar-/Grundbuchkosten, wenn es um Vorgänge im eigenen Interesse geht (z. B. Löschung eigener Belastungen). Das ist logisch: Wenn Sie eine Grundschuld löschen lassen, ist das in Ihrem Interesse, nicht im Interesse des Käufers.

Orientierung (Faustformel): Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen häufig grob in der Größenordnung von rund 2 % des Kaufpreises (als Käufer-Nebenkosten – je nach Fall). Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro wären das etwa 8.000 Euro. Diese Kosten werden in der Regel vom Käufer getragen, nicht vom Verkäufer.

Wichtig zu wissen: Die Kostenverteilung kann im Kaufvertrag abweichend geregelt werden. Wenn Sie als Verkäufer einen sehr hohen Verkaufspreis erzielen oder wenn der Käufer knapp bei Kasse ist, kann es sein, dass Sie sich an den Notar- und Grundbuchkosten beteiligen müssen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Frage frühzeitig zu klären.

→ Vertiefung (falls vorhanden): Notartermin & Kaufvertrag: was Verkäufer wissen müssen

Grundschuld löschen: Kosten & Ablauf

Wenn auf der Immobilie eine Grundschuld eingetragen ist (häufig bei finanzierten Immobilien), muss im Verkaufsprozess geklärt werden, wie die Immobilie lastenfrei übergeht. Käufer wollen in der Regel eine lastenfreie Immobilie kaufen – das bedeutet, dass alle Belastungen vor dem Verkauf gelöscht werden müssen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Bank muss die Löschung bewilligen, wenn das Darlehen erfüllt ist. Das bedeutet: Wenn Sie den Kredit vollständig zurückzahlen, muss die Bank die Löschung der Grundschuld bewilligen. Das ist ein gesetzlicher Anspruch, den Sie haben.
  • Für die Erteilung der Löschungsbewilligung dürfen Banken in der Regel kein gesondertes Entgelt verlangen. Die Bank kann keine zusätzliche Gebühr für die Löschungsbewilligung verlangen, wenn das Darlehen erfüllt ist.
  • Kosten entstehen typischerweise durch Notar und Grundbuchamt (Beglaubigung, Eintragung/Löschung). Der Notar muss die Löschungsbewilligung beglaubigen, und das Grundbuchamt muss die Löschung eintragen. Diese Kosten liegen in der Regel bei einigen hundert bis tausend Euro, je nach Höhe der Grundschuld und den Gebührensätzen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie eine Immobilie mit Grundschuld verkaufen, müssen Sie die Restschuld zurückzahlen und die Grundschuld löschen lassen. Die Kosten dafür liegen bei Ihnen als Verkäufer, weil die Löschung in Ihrem Interesse ist. Der Käufer will eine lastenfreie Immobilie, und Sie müssen dafür sorgen, dass die Belastungen gelöscht werden.

Praxis-Tipp: Klären Sie frühzeitig: Restschuld / Ablösebetrag, Timing (wann kann die Bank die Freigabe erteilen?), und ob im Kaufvertrag eine „Lastenfreistellung" vorgesehen ist. Das verhindert Verzögerungen und gibt Ihnen Klarheit über die tatsächlichen Kosten.

Energieausweis: Pflicht und Kosten

Für Verkäufer ist ein Energieausweis in der Regel Pflicht. Bestimmte Kennwerte müssen bereits in Immobilienanzeigen genannt werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden. Wenn Sie ohne Energieausweis inserieren, riskieren Sie Bußgelder und können den Verkauf verzögern.

Was Sie praktisch einplanen sollten:

  • Energieausweis rechtzeitig organisieren (sonst Verzögerung bei Vermarktung). Der Energieausweis muss vor der Vermarktung vorliegen, nicht erst kurz vor dem Notartermin. Wenn Sie ihn zu spät organisieren, kann das den Verkaufsprozess erheblich verzögern.
  • Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis ist oft günstiger, Bedarfsausweis ist aufwendiger (je nach Gebäude/Regeln). Welcher Ausweis erforderlich ist, hängt vom Gebäude ab. Bei älteren Gebäuden oder bei bestimmten Gebäudetypen kann ein Bedarfsausweis erforderlich sein, der teurer ist als ein Verbrauchsausweis.

Die Kosten für einen Energieausweis liegen typischerweise zwischen 100 und 500 Euro, je nach Art des Ausweises und Anbieter. Das ist vergleichsweise wenig, aber es ist eine Pflichtkostenposition, die Sie einplanen sollten. Wenn Sie den Energieausweis nicht rechtzeitig organisieren, kann das den Verkaufsprozess verzögern, weil Käufer und Banken ihn für die Finanzierung benötigen.

→ Vertiefung (falls vorhanden): Energieausweis beim Immobilienverkauf

Kredit & Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn ein Immobilienkredit läuft und durch den Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist eine Gebühr, die die Bank für den entgangenen Zinsgewinn verlangt, wenn der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird.

Wichtig:

  • Ob sie anfällt und wie hoch sie ausfällt, hängt vom Vertrag und dem Zeitpunkt (z. B. Zinsbindung) ab. Bei variablen Zinsen oder bei bestimmten Vertragsklauseln kann sie entfallen. Bei festen Zinsen und innerhalb der Zinsbindung kann sie mehrere tausend Euro betragen.
  • Es lohnt sich, frühzeitig mit der Bank zu sprechen und den Ablösebetrag inklusive möglicher Vorfälligkeit anzufordern. So wissen Sie genau, was Sie zurückzahlen müssen, und können den Nettoerlös realistisch berechnen.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von vielen Faktoren ab: Restlaufzeit, Zinssatz, aktueller Marktzins, Vertragsklauseln. Sie kann zwischen einigen hundert und mehreren zehntausend Euro liegen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit der Bank zu sprechen und eine genaue Ablöseberechnung anzufordern.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie einen Kredit haben und die Immobilie verkaufen wollen, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und wie hoch sie ist. Das kann den Nettoerlös erheblich reduzieren – bei einem Kredit von 200.000 Euro können es leicht 5.000–10.000 Euro sein.

→ Vertiefung (falls vorhanden): Vorfälligkeitsentschädigung: verkaufen trotz Kredit

Steuern kurz einordnen

„Kosten" und „Steuern" sind nicht dasselbe – aber beides beeinflusst den Nettoerlös. Kosten sind direkte Ausgaben, die beim Verkauf entstehen (Notar, Makler, Energieausweis). Steuern sind Abgaben an den Staat, die auf den Verkaufserlös oder den Gewinn anfallen können.

Wenn Sie nicht selbst genutzt haben oder Fristen relevant sind, kann eine Steuerfrage (z. B. Spekulationssteuer) eine Rolle spielen. Die Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkaufen und sie nicht selbst genutzt haben. Die genauen Regeln sind komplex und hängen von vielen Faktoren ab – zum Beispiel von der Haltedauer, der Nutzung, dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, sollten Sie prüfen, ob Steuern anfallen. Die Spekulationssteuer kann den Nettoerlös erheblich reduzieren – bei einem Gewinn von 50.000 Euro können es leicht 15.000–20.000 Euro sein. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu klären, ob Steuern relevant sind, und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren.

Wichtig: Steuerfragen hängen stark vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, um zu klären, ob und welche Steuern anfallen.

→ Vertiefung (falls vorhanden): Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Nettoerlös berechnen: Formel + Beispiel

Formel (einfach)

Nettoerlös = Kaufpreis – (verkaufsbedingte Kosten) – Restschuld – ggf. Vorfälligkeit – ggf. Steuern

Beispiel (nur zur Orientierung)

Angenommen, Sie verkaufen eine Eigentumswohnung mit folgenden Eckdaten:

  • Kaufpreis: 420.000 €
  • Restschuld: 180.000 €
  • Verkäuferkosten (Energieausweis, Unterlagen, Grundschuld-Löschung etc.): 2.000 €
  • Makler (Verkäuferanteil, wenn vereinbart): 7.500 €
  • Vorfälligkeitsentschädigung: 6.000 €

In diesem Fall berechnet sich der Nettoerlös wie folgt:

Berechnung:

420.000 € (Kaufpreis)

– 180.000 € (Restschuld)

– 2.000 € (Verkäuferkosten)

– 7.500 € (Maklerprovision)

– 6.000 € (Vorfälligkeitsentschädigung)

= 224.500 € Nettoerlös

Das bedeutet: Obwohl Sie die Immobilie für 420.000 € verkaufen, bleiben Ihnen nach Abzug aller Kosten und der Restschuld nur 224.500 € übrig. Das ist ein erheblicher Unterschied, der zeigt, warum es wichtig ist, alle Kosten im Blick zu haben, bevor Sie den Verkaufspreis festlegen.

Wichtig: Das ist ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Posten hängen von Objekt, Vertrag und Finanzierung ab. In der Praxis können die Kosten höher oder niedriger ausfallen, je nach individueller Situation.

Kosten reduzieren (ohne den Verkauf zu sabotieren)

Kosten reduzieren ist sinnvoll – aber nicht um jeden Preis. Wenn Sie zu sehr sparen, kann das den Verkauf verzögern oder den Verkaufspreis reduzieren. Deshalb ist es wichtig, die richtige Balance zu finden: Kosten reduzieren, wo es möglich ist, aber nicht an den falschen Stellen sparen.

  • Unterlagen früh sammeln: Das verhindert Verzögerungen, Nachforderungen und Absprünge. Wenn wichtige Unterlagen fehlen, kann der Verkaufsprozess erheblich verzögert werden. Käufer und Banken brauchen diese Dokumente für ihre Entscheidung und Finanzierung. Wenn Sie sie nicht rechtzeitig bereitstellen, riskieren Sie, dass Interessenten abspringen oder dass der Verkauf sich um Wochen verzögert.
  • Grundschuld/Lasten früh klären: Zeit ist hier oft der „teure" Faktor. Wenn Sie die Grundschuld-Löschung nicht rechtzeitig organisieren, kann das den Notartermin verzögern. Das kostet nicht nur Zeit, sondern kann auch dazu führen, dass Käufer abspringen, weil sie nicht warten wollen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit der Bank zu sprechen und die Löschung zu organisieren.
  • Maklervertrag sauber prüfen: Klarheit zu Leistung, Laufzeit, Provision und Verteilung. Ein Maklervertrag kann komplex sein, und viele Verkäufer unterschreiben, ohne genau zu verstehen, was sie unterschreiben. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag genau zu prüfen und zu klären, welche Leistungen der Makler übernimmt, welche Provision fällig wird und wie sie verteilt wird. Das kann später viel Geld sparen.
  • Energieausweis nicht auf den letzten Drücker: Oft ein einfacher, aber typischer Engpass. Der Energieausweis ist Pflicht, und wenn Sie ihn nicht rechtzeitig organisieren, kann das den Verkaufsprozess verzögern. Die Kosten sind vergleichsweise gering (100–500 Euro), aber die Verzögerung kann teuer werden, wenn Käufer abspringen oder der Notartermin verschoben werden muss.
  • Keine „Panik-Renovierungen": Kleine, sinnvolle Maßnahmen können helfen – aber nicht alles amortisiert sich. Viele Verkäufer investieren zu viel in Renovierungen, ohne zu prüfen, ob sich das wirklich lohnt. Eine professionelle Bewertung kann helfen, zu verstehen, welche Investitionen wirklich sinnvoll sind und welche nicht.

FAQ: Häufige Fragen zu Kosten beim Immobilienverkauf

In der Praxis wird häufig vereinbart, dass die Käuferseite die Notar- und Grundbuchkosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung trägt. Verkäufer zahlen meist nur Kosten für Vorgänge im eigenen Interesse (z. B. Löschung eigener Belastungen).

Typisch sind Maklerprovision (falls vereinbart), Energieausweis, Grundschuld-Löschung, ggf. Vorfälligkeitsentschädigung sowie kleinere Kosten für Unterlagen/Organisation.

Häufig der Verkäufer – weil die Löschung der eigenen Belastung typischerweise im Interesse des Verkäufers liegt.

In der Regel ja: Verkäufer müssen einen Energieausweis bereitstellen, und die Kosten liegen typischerweise beim Verkäufer.

Wenn ein Immobilienkredit vorzeitig abgelöst wird (z. B. Verkauf während laufender Zinsbindung), kann eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant sein.

Ja. Der Kaufvertrag kann abweichende Regelungen enthalten. Deshalb ist es sinnvoll, Kostenpunkte früh zu klären.

Weiterführende Ratgeber

Immobilienverkauf: Ablauf von A bis Z

Vollständiger Ablauf des Immobilienverkaufs in Deutschland – von Vorbereitung bis Übergabe.

Unterlagen-Checkliste

Die wichtigste Liste, um Verzögerungen zu vermeiden – kompakt und praxistauglich.

Maklerprovision

Wer zahlt was? Klarheit zur Maklerprovision und ihrer Verteilung.

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Pflicht, Kosten und was Verkäufer wissen müssen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Verkaufen trotz Kredit – wann fällt sie an und wie hoch ist sie?

Spekulationssteuer

Wann sie anfällt – und welche typischen Konstellationen relevant sind.

Über diesen Ratgeber (Transparenz & EEAT)

Autor: [Name, Rolle][z. B. Immobilienberater/in bei Maklerfrei verkauft]

Fachliche Prüfung (optional): [Name, Rolle]

Letzte Aktualisierung: 14. Dezember 2025

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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