Glossar

Immobilienverkauf bringt viele Fachbegriffe mit sich. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich.

Von A wie Angebotspreis bis Z – finden Sie schnell, was Sie suchen.

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Begriffe von A bis Z

A

  • Angebotspreis

    Der Preis, zu dem eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird und der strategisch gesetzt werden kann.

  • Auflassung

    Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung, die beim Notar erklärt wird.

  • Auflassungsvormerkung

    Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert, bevor der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.

  • Ausstattung

    Die technische und bauliche Ausstattung einer Immobilie, die den Wert beeinflusst.

B

  • Bedarfsausweis

    Energieausweis, der den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie auf Basis des Gebäudezustands berechnet.

  • Beschlusssammlung

    Sammlung aller Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die für den Verkauf relevant sein können.

  • Besichtigung

    Termin, bei dem Interessenten die Immobilie vor Ort besichtigen können.

  • Besichtigungstermin

    Vereinbarter Termin, an dem Interessenten die Immobilie vor Ort besichtigen können.

  • Beurkundung

    Formelle Aufnahme eines Rechtsgeschäfts durch den Notar in eine Urkunde.

  • Bewertung

    Einschätzung des Werts einer Immobilie durch verschiedene Verfahren (Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert).

  • Bieterverfahren

    Verkaufsverfahren, bei dem mehrere Interessenten verbindliche Gebote abgeben können.

C

  • Checkliste

    Übersicht wichtiger Punkte und Unterlagen für den Immobilienverkauf.

D

  • Denkmalschutz

    Schutzstatus für historisch oder kulturell wertvolle Gebäude, der Renovierungen und Veränderungen einschränken kann.

E

  • Eigentümerversammlung

    Versammlung aller Eigentümer einer WEG, bei der wichtige Entscheidungen getroffen werden.

  • Energieausweis

    Dokument, das den energetischen Zustand einer Immobilie ausweist und beim Verkauf vorzulegen ist.

  • Erbbaurecht

    Recht, ein Grundstück zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein, gegen Zahlung eines Erbbauzinses.

  • Erbengemeinschaft

    Gemeinschaft mehrerer Erben, die gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen müssen.

  • Exposé

    Verkaufsunterlage, die die Immobilie mit Fotos, Beschreibung und wichtigen Daten präsentiert.

F

  • Fälligkeit

    Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis oder andere Zahlungen fällig werden.

  • Fälligkeitsmitteilung

    Mitteilung des Notars, wann der Kaufpreis fällig wird und gezahlt werden muss.

  • Flurkarte

    Amtliche Karte, die die Lage und Abgrenzung von Grundstücken zeigt.

G

  • Gemeinschaftseigentum

    Eigentum, das allen Eigentümern einer WEG gemeinsam gehört (z. B. Treppenhaus, Dach, Heizung).

  • Grundbuch

    Öffentliches Verzeichnis, das Eigentum und Belastungen an Grundstücken dokumentiert.

  • Grundbuchauszug

    Auszug aus dem Grundbuch, der Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie dokumentiert.

  • Grundbuchkosten

    Gebühren für Eintragungen und Änderungen im Grundbuch, die beim Immobilienverkauf anfallen.

  • Grunddienstbarkeit

    Recht, das ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks belastet (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht).

  • Grunderwerbsteuer

    Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und in der Regel vom Käufer gezahlt wird.

  • Grundriss

    Zeichnung, die die räumliche Aufteilung und Anordnung von Räumen einer Immobilie zeigt.

  • Grundschuld

    Belastung eines Grundstücks zur Sicherung einer Forderung, häufig für Kredite.

  • Grundschuldlöschung

    Entfernung einer Grundschuld aus dem Grundbuch nach vollständiger Kreditablösung.

H

  • Hausgeld

    Monatliche Zahlung bei Eigentumswohnungen für Gemeinschaftskosten und Rücklagen.

  • Hausverwaltung

    Verwaltungsunternehmen, das die Geschäfte der WEG führt (Hausgeld, Instandhaltung, Verwaltung).

I

  • Instandhaltungsrücklage

    Rücklage der WEG für zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

K

  • Käuferprovision

    Maklerprovision, die vom Käufer gezahlt wird, wenn der Makler im Auftrag des Käufers tätig wird.

  • Kaufnebenkosten

    Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer).

  • Kaufpreisfälligkeit

    Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis vollständig an den Verkäufer zu zahlen ist.

  • Kaufpreisverhandlung

    Verhandlungsprozess zwischen Verkäufer und Käufer über den finalen Kaufpreis.

  • Kaufvertrag

    Notariell beurkundeter Vertrag, der den Verkauf einer Immobilie regelt.

  • Kündigungsfrist

    Zeitraum, der bei Kündigung eines Mietvertrags eingehalten werden muss.

L

  • Lastenfreistellung

    Verpflichtung des Verkäufers, alle Belastungen und Rechte Dritter aus dem Grundbuch zu entfernen.

  • Leitungsrecht

    Recht, Leitungen (Strom, Wasser, Gas) über ein fremdes Grundstück zu verlegen.

  • Löschungsbewilligung

    Erklärung des Berechtigten, dass eine Belastung (z. B. Grundschuld) aus dem Grundbuch gelöscht werden darf.

M

  • Maklerprovision

    Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie, deren Höhe und Verteilung zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wird.

  • Marktwert

    Der realistischer Preis, der unter normalen Bedingungen am Markt erzielbar ist.

  • Miteigentum

    Gemeinsames Eigentum mehrerer Personen an einer Immobilie.

  • Miteigentumsanteil

    Anteil am Gemeinschaftseigentum einer WEG, der mit dem Sondereigentum verbunden ist.

N

  • Nießbrauch

    Recht, eine Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.

  • Notar

    Öffentlich bestellter Urkundsperson, die Kaufverträge beurkundet und die Eintragung ins Grundbuch veranlasst.

  • Notarieller Kaufvertrag

    Kaufvertrag, der vom Notar beurkundet wird und damit rechtsverbindlich ist.

  • Notarkosten

    Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere notarielle Leistungen.

  • Nutzfläche

    Fläche, die tatsächlich genutzt werden kann, unterscheidet sich von der Wohnfläche (z. B. Keller, Dachboden).

P

  • Preiskorridor

    Spannbreite zwischen unterer und oberer Preiskante für die Preisstrategie.

R

  • Reservierungsvereinbarung

    Vereinbarung, die eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für einen Interessenten reserviert.

S

  • Sachwertverfahren

    Bewertungsmethode, die den Wert einer Immobilie auf Basis der Herstellungskosten und des Grundstückswerts ermittelt.

  • Schlüsselübergabe

    Übergabe der Schlüssel der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer bei der Übergabe.

  • Sondereigentum

    Eigentum, das einem einzelnen Eigentümer allein gehört (z. B. die eigene Wohnung).

  • Spekulationssteuer

    Steuer auf Veräußerungsgewinne, die beim Verkauf einer Immobilie innerhalb bestimmter Fristen anfallen kann.

T

  • Teilungserklärung

    Notarielle Urkunde, die die Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen regelt.

U

  • Übergabe

    Zeitpunkt, zu dem die Immobilie vom Verkäufer an den Käufer übergeben wird.

  • Übergabeprotokoll

    Dokumentation des Zustands und der Übergabe einer Immobilie beim Verkauf.

V

  • Verbrauchsausweis

    Energieausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre ausweist.

  • Vergleichswert

    Wertschätzung einer Immobilie auf Basis vergleichbarer Objekte am Markt.

  • Vergleichswertverfahren

    Bewertungsmethode, die den Wert einer Immobilie durch Vergleich mit ähnlichen Objekten ermittelt.

  • Vermietung

    Situation, in der eine Immobilie vermietet ist und mit Mietvertrag verkauft wird.

  • Vorfälligkeitsentschädigung

    Entschädigung, die Banken bei vorzeitiger Kreditablösung verlangen können.

  • Vormerkung

    Eintragung im Grundbuch zur Sicherung eines Anspruchs auf Eigentumsübertragung.

W

  • WEG

    Wohnungseigentümergemeinschaft, die gemeinschaftliches Eigentum verwaltet.

  • Wegerecht

    Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen.

  • Wirtschaftsplan

    Jährlicher Plan der WEG, der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr festlegt.

  • Wohnflächenberechnung

    Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. Wohnflächenverordnung).

  • Wohnrecht

    Recht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.

  • Wohnungseigentum

    Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Anteil am Gemeinschaftseigentum.

So hilft Ihnen das Glossar

  • Schnelle Orientierung: Fachbegriffe kurz erklärt, ohne lange Texte durchsuchen zu müssen.
  • Bessere Gespräche: Verständnis der wichtigsten Begriffe für Gespräche mit Notar, Makler oder Bank.
  • Selbstständige Recherche: Grundlagenwissen, um Unterlagen und Informationen besser einzuordnen.
  • Zeitersparnis: Zentrale Erklärungen statt verstreuter Recherche.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Angebotspreis?

Der Verkehrswert ist eine methodische Einschätzung des Marktwerts. Der Angebotspreis ist der tatsächliche Verkaufspreis, der strategisch gesetzt werden kann.

Muss ich alle Begriffe kennen, um zu verkaufen?

Nein. Die wichtigsten Begriffe für Ihren konkreten Fall reichen. Das Glossar hilft, wenn Sie auf unbekannte Begriffe stoßen.

Werden die Begriffe regelmäßig aktualisiert?

Ja, das Glossar wird regelmäßig überarbeitet und um neue relevante Begriffe ergänzt.

Kann ich das Glossar auch für den Kauf nutzen?

Ja, viele Begriffe gelten sowohl für Verkauf als auch für Kauf. Die Erklärungen sind neutral formuliert.

Was, wenn ich einen Begriff nicht finde?

Nutzen Sie die Suche oder stöbern Sie in den Kategorien. Falls ein Begriff fehlt, können Sie uns gerne kontaktieren.

Begriff fehlt?

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