Erbengemeinschaft: Immobilie verkaufen – Optionen, Ablauf und typische Konflikte

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht oft eine typische Situation: Alle wollen "irgendwie" eine Lösung, aber niemand ist sich einig über Preis, Timing oder Vorgehen. Genau hier wird es gefährlich: Verzögerungen kosten Nerven und Geld – und aus einem „wir klären das schon" wird schnell ein Dauer‑Konflikt.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen verständlich:

  • warum ein Verkauf in der Erbengemeinschaft meist nur gemeinsam funktioniert,
  • welche Optionen es gibt (Verkauf, Auszahlung, Erbteilverkauf, Vermietung, Eskalationswege),
  • einen Schritt-für-Schritt Ablauf, der in der Praxis funktioniert,
  • was Sie tun können, wenn ein Miterbe blockiert,
  • sowie Checklisten & häufige Fragen.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Konflikten, Minderjährigen als Erben oder komplexen Nachlass-/Grundbuchfragen ist eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll.

Gemeinsame Verfügung

Über einen Nachlassgegenstand können Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen.

5 Optionen

Gemeinsamer Verkauf, Übernahme & Auszahlung, Erbteilverkauf, Vermietung oder Teilungsversteigerung.

Notar erforderlich

Ein Immobilienkaufvertrag braucht in der Regel notarielle Beurkundung.

Das Wichtigste in 90 Sekunden

In einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass (inkl. Immobilie) allen Erben gemeinsam – bis zur Auseinandersetzung.

Über einen einzelnen Nachlassgegenstand (z. B. „das Haus") können Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen.

Es gibt 5 typische Lösungswege: gemeinsam verkaufen, Übernahme + Auszahlung, Erbteil verkaufen, vermieten, Teilungsversteigerung (letzte Option).

Ein Immobilienkaufvertrag braucht in der Regel notarielle Beurkundung.

Wenn ein Miterbe blockiert, hilft meist ein strukturierter Prozess (Wert klären, Regeln festlegen, Alternativen prüfen) – statt „Druckmittel".

Grundlagen: Was bedeutet Erbengemeinschaft für den Verkauf?

Bevor Sie über Verkauf oder andere Lösungen sprechen, sollten Sie verstehen, was eine Erbengemeinschaft rechtlich bedeutet und welche Konsequenzen das für den Verkauf hat. Diese Grundlagen sind wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und realistische Erwartungen zu setzen.

1) Was ist eine Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Personen erben – zum Beispiel Geschwister, die gemeinsam das Elternhaus erben, oder Kinder, die nach dem Tod eines Elternteils erben – wird der gesamte Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Das bedeutet: Alle Erben sind zusammen Eigentümer des Nachlasses, bis dieser aufgeteilt wird.

Praktisch heißt das: Die Immobilie ist (bis zur Auseinandersetzung) Teil dieses gemeinsamen Vermögens. Kein einzelner Erbe kann allein über die Immobilie verfügen, auch wenn er vielleicht den größten Anteil hat oder die Immobilie nutzt. Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer, und alle müssen bei wichtigen Entscheidungen mitwirken.

Die Erbengemeinschaft besteht so lange, bis der Nachlass auseinandergesetzt ist – also bis alle Vermögenswerte verteilt oder verkauft sind. Das kann Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern, je nachdem, wie schnell sich die Erben einigen können.

2) Warum kann nicht einfach „einer verkaufen"?

Diese Frage stellen sich viele Erben, besonders wenn einer der Erben die Immobilie nutzt oder sich besonders um sie kümmert. Die Antwort ist rechtlich klar: Über einen Nachlassgegenstand (z. B. das Haus oder die Wohnung) können die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen.

Das bedeutet: Ein einzelner Erbe kann die Immobilie nicht allein verkaufen, auch nicht mit Vollmacht der anderen – es sei denn, alle anderen Erben haben ihm eine ausdrückliche, notariell beurkundete Vollmacht erteilt. In der Praxis ist das selten, weil die meisten Erben nicht wollen, dass einer allein entscheidet.

Das ist der Grund, warum der Verkauf in der Praxis meist scheitert, wenn nicht alle mitziehen oder Vollmachten fehlen. Wenn ein Erbe blockiert, nicht erreichbar ist oder nicht zustimmt, kann der Verkauf nicht durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu klären, wer handlungsfähig ist und wie Entscheidungen getroffen werden sollen.

3) „Immobilie verkaufen" vs. „Erbteil verkaufen" – wichtiger Unterschied

Viele Erben verwechseln diese beiden Begriffe, aber sie bezeichnen völlig unterschiedliche Vorgänge mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen.

Immobilienverkauf: Die Immobilie selbst wird verkauft. Alle Erben müssen in der Regel mitwirken – beim Notartermin, bei der Preisentscheidung, bei der Auswahl des Käufers. Der Verkaufserlös wird dann nach den Erbanteilen aufgeteilt. Nach dem Verkauf ist die Immobilie weg, und alle Erben haben ihren Anteil am Erlös erhalten.

Erbteilverkauf: Ein Miterbe verkauft seinen Anteil am Nachlass – nicht die Immobilie selbst, sondern seinen Anteil an der gesamten Erbengemeinschaft. Dafür ist notarielle Beurkundung erforderlich. Verkauft ein Miterbe seinen Erbteil an einen Dritten, haben die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht – sie können den Erbteil zu denselben Bedingungen selbst kaufen.

Praxis-Einordnung: Erbteilverkauf kann eine Lösung sein, wenn jemand aussteigen will und die anderen Erben nicht die Mittel haben, ihn auszuzahlen. Aber er kann auch Konflikte verstärken, wenn plötzlich ein „Fremder" in der Gemeinschaft ist, der andere Interessen hat als die ursprünglichen Erben. Zudem verlangen Käufer von Erbteilen oft Abschläge, weil sie das Risiko einkalkulieren, dass die Gemeinschaft weiterhin blockiert bleibt.

Die 5 Optionen: Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Hier sind die üblichen Wege – mit klaren Vor-/Nachteilen.

Option 1: Gemeinsamer Verkauf am Markt (oft die sauberste Lösung)

Der gemeinsame Verkauf am Markt ist in vielen Erbengemeinschaften die sauberste Lösung. Alle Erben verkaufen die Immobilie zusammen, teilen den Erlös nach den Erbanteilen und gehen getrennte Wege. Das funktioniert besonders gut, wenn niemand die Immobilie dauerhaft halten will oder kann, wenn Fairness und ein „klarer Schnitt" wichtig sind, und wenn die Erbengemeinschaft keine langfristige Verwaltung will.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Es gibt eine klare Abwicklung und eine transparente Erlösverteilung. Alle Erben erhalten ihren Anteil am Verkaufserlös, und niemand bleibt langfristig an die Immobilie gebunden. Die Preisfindung ist nachvollziehbar, wenn Sie eine professionelle Bewertung durchführen und eine klare Preisstrategie verfolgen – das macht die Aufteilung des Erlöses transparent und nachvollziehbar.

Aber es gibt auch Stolpersteine: Streit über Preis, Maklerwahl oder Renovierung kann den gesamten Prozess blockieren. Wenn ein Erbe einen höheren Preis will als die anderen, oder wenn die Zeitpläne nicht zusammenpassen, wird der Verkauf zäh. Zudem fehlen in Erbfällen häufig wichtige Unterlagen, weil Dokumente nicht mehr auffindbar sind oder weil die Kommunikation zwischen den Erben schwierig ist. Das verzögert den Prozess erheblich.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie sich für den gemeinsamen Verkauf entscheiden, sollten Sie frühzeitig eine klare Vereinbarung treffen – über Mindestpreis, Zeitplan, Zuständigkeiten und Kommunikation. Je strukturierter Sie vorgehen, desto weniger Raum bleibt für Konflikte.

Option 2: Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus

Diese Option funktioniert, wenn eine Person die Immobilie nutzen möchte – sei es, um selbst darin zu wohnen oder um sie zu vermieten. Sie ist sinnvoll, wenn die Finanzierung und Tragfähigkeit realistisch sind, und wenn alle sich auf einen fairen Wert einigen können.

Die Vorteile: Die Immobilie bleibt „in der Familie" – das ist für viele Erben emotional wichtig, besonders wenn es das Elternhaus ist. Zudem gibt es weniger Marktrisiko, wenn die Einigung schnell gelingt. Die anderen Erben erhalten ihre Auszahlung, ohne dass die Immobilie am Markt verkauft werden muss.

Typische Stolpersteine: Die Diskussion um den Wert kann schwierig werden, besonders wenn keine klare Bewertungsgrundlage vorhanden ist. Jeder Erbe hat oft eine andere Vorstellung vom Wert, und ohne professionelle Bewertung wird es schwer, eine faire Lösung zu finden. Zudem müssen ungeklärte Belastungen geklärt werden – gibt es noch einen Kredit? Gibt es Grundschulden? Wer übernimmt diese? Und es kann Zeitdruck entstehen, wenn andere Erben schnell Liquidität brauchen, aber der übernehmende Erbe Zeit für die Finanzierung braucht.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie diese Option wählen, sollten Sie frühzeitig eine professionelle Bewertung durchführen lassen, um eine faire Basis für die Auszahlung zu schaffen. Parallel sollten Sie klären, wie die Finanzierung aussehen soll und ob alle Erben mit dem Zeitplan einverstanden sind.

Option 3: Erbteilverkauf (wenn Einigung nicht möglich oder jemand raus will)

Diese Option kann sinnvoll sein, wenn ein Erbe schnell Liquidität braucht, wenn die Erbengemeinschaft dauerhaft blockiert ist und keine Einigung möglich ist, oder wenn ein Erbe sich komplett lösen will, ohne auf die anderen zu warten.

Wie funktioniert das? Ein Miterbe verkauft seinen Anteil am Nachlass – nicht die Immobilie selbst, sondern seinen Erbteil. Der Erbteilverkauf ist notariell zu beurkunden. Beim Verkauf an einen Dritten haben die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht – sie können den Erbteil zu denselben Bedingungen selbst kaufen, bevor er an einen Fremden verkauft wird.

Wichtig: Der Erbteilverkauf ist notariell zu beurkunden. Beim Verkauf an einen Dritten haben die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet: Wenn ein Erbe seinen Erbteil verkaufen will, müssen die anderen Erben zuerst gefragt werden, ob sie ihn selbst kaufen wollen.

Die Risiken: Ein „neuer" Beteiligter in der Gemeinschaft kann Konflikte verschärfen, besonders wenn dieser Fremde andere Interessen hat als die ursprünglichen Erben. Zudem verlangen Kaufinteressenten von Erbteilen oft Abschläge, weil sie das Konflikt- und Zeitrisiko einkalkulieren – sie wissen, dass Erbengemeinschaften oft schwierig sind und dass die Auseinandersetzung lange dauern kann.

In der Praxis bedeutet das: Erbteilverkauf sollte wirklich nur die letzte Option sein, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind. Wenn möglich, sollten die anderen Erben den Erbteil selbst kaufen, um zu vermeiden, dass ein Fremder in die Gemeinschaft kommt.

Option 4: Vermieten und später entscheiden

Diese Option kann sinnvoll sein, wenn der Verkauf gerade ungünstig ist – sei es wegen des Timings, des Zustands der Immobilie oder weil die Emotionen noch zu hoch sind. Sie funktioniert auch, wenn Leerstand vermieden werden soll und Zeit gebraucht wird, um eine Auszahlung oder Übernahme zu klären.

Das klingt entspannter, als es oft ist. Sie müssen klare Regelungen treffen: Wer verwaltet die Immobilie? Wer entscheidet bei Reparaturen? Wie werden Mieteinnahmen verteilt? Wer trägt die laufenden Kosten – Hausgeld, Versicherung, Instandhaltung? Was passiert, wenn größere Reparaturen anstehen?

Typische Stolpersteine: In der Praxis zeigt sich, dass die Verwaltung und Abstimmung nervenaufreibend sein können, besonders wenn die Kommunikation zwischen den Erben schwierig ist. Jede Entscheidung muss abgestimmt werden, jede Reparatur muss besprochen werden. Das kann die Situation zusätzlich belasten, statt sie zu entspannen.

Praxis-Tipp: Legen Sie früh einen „Arbeitsmodus" fest: 1 Ansprechpartner, klare Entscheidungsregeln, schriftliche Protokolle. Wenn Sie diese Option wählen, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung treffen, die alle wichtigen Punkte regelt. Das verhindert späteren Streit und gibt allen Erben Klarheit.

Option 5: Teilungsversteigerung (Eskalation / letzte Option)

Wenn dauerhaft keine Einigung möglich ist, gibt es rechtliche Wege zur Aufhebung einer Gemeinschaft. Diese sogenannte Teilungsversteigerung ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und kann beantragt werden, wenn sich Miterben nicht einigen können.

Warum das oft ungünstig ist: Das Ergebnis einer Versteigerung ist schwer planbar. Sie wissen nicht, welchen Preis Sie erzielen werden – es könnte deutlich unter dem Marktwert liegen, wenn wenig Interesse besteht oder wenn die Immobilie in einem schlechten Zustand präsentiert wird. Zudem eskaliert der Konflikt häufig, weil eine Versteigerung als Druckmittel oder als letzte Eskalationsstufe wahrgenommen wird. Das macht eine spätere Einigung noch schwieriger.

Die Kosten und der Zeitaufwand sind oft höher als gedacht. Es müssen Gerichtskosten bezahlt werden, Gutachten eingeholt werden, der Prozess kann Monate dauern. Am Ende haben alle Erben oft weniger Geld als bei einem normalen Verkauf – und die Beziehung ist zusätzlich belastet.

Achtung: Eine Teilungsversteigerung sollte wirklich nur der letzte Ausweg sein, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Wenn dieses Thema bei Ihnen real auf dem Tisch liegt, sollten Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung holen, bevor Sie Schritte einleiten oder auf Fristen reagieren.

Ablauf: So verkaufen Sie die Immobilie Schritt für Schritt

Wenn Sie sich für den gemeinsamen Verkauf entscheiden, hilft dieser Ablauf als Leitplanke. In Erbengemeinschaften ist es besonders wichtig, strukturiert vorzugehen, um Konflikte zu vermeiden und den Prozess zügig abzuwickeln.

Schritt 1: Handlungsfähigkeit herstellen

Bevor Sie mit dem Verkauf starten können, müssen Sie klären, wer überhaupt handeln darf. Das klingt selbstverständlich, wird aber in der Praxis oft übersprungen. Beginnen Sie mit dem Erbnachweis und den Erbunterlagen: Wer ist Erbe? Wer darf handeln? Gibt es Minderjährige, die vertreten werden müssen? Gibt es Erben, die nicht erreichbar sind?

Prüfen Sie den Grundbuchstatus: Wer steht als Eigentümer im Grundbuch? Gibt es Belastungen wie Grundschulden oder Dienstbarkeiten? Diese Informationen sind wichtig, um zu verstehen, welche Hürden auf Sie zukommen könnten.

Legen Sie Kommunikations- und Entscheidungsregeln fest: Wer ist der Ansprechpartner für Interessenten? Wie werden Entscheidungen getroffen – einstimmig oder mit Mehrheit? Dokumentieren Sie Beschlüsse und Absprachen kurz schriftlich, damit später keine Missverständnisse entstehen. Und klären Sie, wie die laufenden Kosten bis zum Verkauf geregelt werden – werden sie geteilt oder von einer Person getragen?

Schritt 2: Zielbild festlegen (Verkauf vs. Auszahlung vs. Erbteilverkauf)

Bevor Sie mit der Vermarktung starten, sollten Sie sich auf ein gemeinsames Zielbild einigen. Stellen Sie sich konkret diese Fragen: Will oder kann jemand die Immobilie übernehmen? Wie schnell muss Liquidität entstehen – gibt es einen festen Termin, oder haben Sie Zeit? Wie konfliktfähig ist die Gemeinschaft – können Sie gemeinsam Entscheidungen treffen, oder gibt es bereits Spannungen?

Diese Fragen helfen, die richtige Option zu wählen. Wenn jemand übernehmen will und kann, ist eine Auszahlung vielleicht sinnvoller als ein Verkauf. Wenn alle schnell Liquidität brauchen, ist ein Verkauf meist die bessere Option. Wenn die Gemeinschaft bereits blockiert ist, sollten Sie Alternativen wie Erbteilverkauf oder Vermietung prüfen.

Schritt 3: Wert & Preisstrategie klären

Eine professionelle Immobilienbewertung gibt Ihnen eine realistische Einschätzung, was Sie am Markt erzielen können. Das ist besonders wichtig in Erbengemeinschaften, weil die Erben oft unterschiedliche Vorstellungen vom Wert haben. Eine neutrale Bewertung schafft eine faire Basis für Entscheidungen.

Auf Basis der Bewertung können Sie dann eine Preisstrategie festlegen: Welchen Angebotspreis setzen Sie an? Gibt es einen Mindestpreis, unter dem nicht verkauft wird? Wie viel Verhandlungsspielraum ist akzeptabel? Diese Fragen sollten Sie gemeinsam klären, bevor Sie an den Markt gehen.

Schritt 4: Unterlagen komplettieren

In Erbfällen fehlen häufig wichtige Unterlagen, weil Dokumente nicht mehr auffindbar sind oder weil die Kommunikation schwierig ist. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu klären, welche Dokumente vorhanden sind und welche noch beschafft werden müssen. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste.

Die wichtigsten Dokumente sind: Grundbuchauszug, Erbnachweis (Testament, Erbschein), Darlehensunterlagen (falls vorhanden), Grundrisse, Energieausweis und – bei Eigentumswohnungen – WEG‑Unterlagen. Je früher Sie diese Dokumente sammeln, desto weniger Verzögerungen entstehen später.

Schritt 5: Vermarktung & Interessenten-Qualifizierung

Wenn die Grundlagen geklärt sind, können Sie mit der Vermarktung starten. Erstellen Sie ein professionelles Exposé, das alle wichtigen Informationen enthält. Bereiten Sie Besichtigungen vor, indem Sie die Immobilie aufräumen und wichtige Unterlagen bereitlegen.

Bei Preisverhandlungen sollten Sie sich an Ihre vorherige Vereinbarung halten. Wenn ein Interessent ein Angebot unter dem Mindestpreis macht, können Sie schnell entscheiden, ob Sie verhandeln wollen oder nicht – ohne dass Sie sich vor jedem Interessenten neu einigen müssen.

Je besser Sie Interessenten vorqualifizieren, desto weniger Abbrüche gibt es später. Prüfen Sie, ob der Käufer eine Finanzierungsbestätigung hat, ob das Timing passt und ob er wirklich kaufbereit ist. In Erbengemeinschaften ist es besonders wichtig, dass der Verkaufsprozess zügig abläuft – deshalb sollten Sie nur mit ernsthaften, finanzierungsgesicherten Interessenten arbeiten.

Schritt 6: Kaufvertrag & Notartermin

Ein Vertrag über die Übertragung von Grundeigentum bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden. Beim Notartermin müssen in der Regel alle Erben anwesend sein und unterschreiben – es sei denn, einer hat eine Vollmacht erteilt. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Notartermin & Kaufvertrag.

Praxis-Hinweis: Klären Sie früh, wie alle Miterben beim Notartermin mitwirken (persönlich oder per Vollmacht), damit die Abwicklung nicht am Ende scheitert. Wenn ein Erbe nicht erreichbar ist oder nicht zustimmt, kann der Verkauf nicht durchgeführt werden.

Schritt 7: Übergabe & Abschluss

Bei der Übergabe übergeben Sie die Schlüssel, dokumentieren Zählerstände und erstellen ein Übergabeprotokoll. Der Käufer erhält Zugang zur Immobilie, und die vollständige Zahlung wird überwiesen. Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Nach der Übergabe wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Der Verkaufserlös wird nach den Erbanteilen aufgeteilt, und alle Erben können ihre eigenen Wege gehen.

Schritt 8: Erlös & Verteilung transparent machen

Damit es nicht „nach dem Verkauf" eskaliert, sollten Sie den Netto-Erlös transparent aufschlüsseln: Verkaufspreis minus Restschuld, minus Notarkosten, minus mögliche Steuern. Die Verteilung und Abzüge sollten vorher klar vereinbart werden, damit alle Erben wissen, was sie erhalten werden.

In der Praxis bedeutet das: Rechnen Sie den Netto-Erlös frühzeitig durch, dann wissen alle Erben, womit sie wirklich rechnen können. Wenn später Uneinigkeit entsteht, können Sie auf diese Berechnung verweisen.

Wenn ein Miterbe blockiert: pragmatische Lösungswege

Blockaden entstehen selten „aus Prinzip". Häufig geht es um tiefere Gründe: Misstrauen („Wird unter Wert verkauft?"), Emotion („Das Elternhaus verkauft man nicht."), Geldbedarf („Ich brauche sofort Liquidität."), Angst vor Fehlern („Ich will nichts unterschreiben."). Wenn Sie diese Gründe verstehen, können Sie gezielt darauf eingehen und Lösungen finden.

1) Erst Fakten schaffen (statt diskutieren)

Wenn ein Erbe blockiert, hilft es oft nicht, endlos zu diskutieren. Besser: Schaffen Sie Fakten. Lassen Sie einen neutralen Wertkorridor erstellen – durch eine professionelle Bewertung oder einen Marktvergleich. Das schafft eine objektive Basis, auf der Sie weiterarbeiten können.

Machen Sie die Kosten des Nicht-Handelns sichtbar: Leerstand kostet Geld (Hausgeld, Versicherung, Instandhaltung), Zeitverlust kostet Geld (wenn die Immobilie nicht verkauft wird, entgeht Ihnen der Erlös), und emotionale Belastung kostet Energie. Wenn Sie diese Kosten transparent machen, wird vielen Erben klar, dass ein Verkauf sinnvoll ist.

2) Prozess vereinbaren

Wenn die Fakten geklärt sind, sollten Sie einen klaren Prozess vereinbaren. Legen Sie fest: Welcher Mindestpreis oder Preisrahmen ist für alle akzeptabel? Wer spricht mit Interessenten – einer allein oder alle gemeinsam? Wie werden Entscheidungen getroffen – einstimmig oder mit Mehrheit?

Setzen Sie klare Entscheidungsfristen: „Bis Datum X entscheiden wir Option A oder B." Das verhindert, dass der Prozess endlos verschleppt wird. Wenn eine Frist abläuft, müssen alle Erben eine Entscheidung treffen – das schafft Druck, aber auch Klarheit.

3) Alternativen prüfen

Wenn ein Verkauf nicht möglich ist, sollten Sie Alternativen strukturiert prüfen: Übernahme + Auszahlung (wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen will), Erbteilverkauf (mit Vorkaufsrecht der Miterben im Blick), Vermietung als Übergangslösung (wenn Zeit gebraucht wird).

Jede Alternative hat Vor- und Nachteile. Wenn Sie diese strukturiert durchgehen, finden Sie oft eine Lösung, die für alle Erben akzeptabel ist. Wichtig ist, dass Sie offen für Alternativen sind und nicht nur auf eine Lösung fixiert sind.

4) Eskalation nur als letzter Schritt

Wenn nichts funktioniert, sind rechtliche Schritte möglich – zum Beispiel eine Teilungsversteigerung. Aber sie machen die Situation oft teurer und unplanbarer. Eine Versteigerung kann deutlich unter dem Marktwert enden, und die Kosten (Gerichtskosten, Gutachten) können hoch sein.

Deshalb sollten Sie Eskalation wirklich nur als letzten Schritt sehen. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie sich rechtliche Beratung holen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Optionen zu verstehen und die beste Strategie zu wählen.

Unterlagen: Was Sie als Erbengemeinschaft typischerweise brauchen

In Erbfällen fehlen häufig wichtige Unterlagen, weil Dokumente nicht mehr auffindbar sind oder weil die Kommunikation zwischen den Erben schwierig ist. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu klären, welche Dokumente vorhanden sind und welche noch beschafft werden müssen. Starten Sie mit unserer allgemeinen Unterlagen-Checkliste Immobilienverkauf.

Zusätzlich in Erbfällen häufig relevant:

Nachlass/Erb-Unterlagen

Diese Unterlagen sind wichtig, um zu klären, wer Erbe ist und wer handeln darf. Die Sterbeurkunde ist der Ausgangspunkt. Das Testament oder der Erbvertrag zeigt, wer erbt und in welchen Anteilen. Die Eröffnungsniederschrift oder der Erbschein bestätigt die Erbenstellung. Kontaktdaten aller Miterben sind wichtig für Vollmachten und Abstimmungen.

  • Sterbeurkunde
  • Testament/Erbvertrag + Eröffnungsniederschrift oder Erbschein (je nach Fall)
  • Kontaktdaten aller Miterben (für Vollmachten/Abstimmung)

Immobilie/Objekt

Diese Unterlagen sind wichtig, um den Zustand und die Belastungen der Immobilie zu verstehen. Der Grundbuchauszug zeigt, wer Eigentümer ist und welche Belastungen bestehen. Bei Eigentumswohnungen sind WEG‑Unterlagen wichtig, um den Zustand der Gemeinschaft zu verstehen. Bei vermieteten Immobilien sind Mietverträge wichtig, um die Einnahmen zu verstehen.

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Unterlagen zu Belastungen (z. B. Grundschuld), falls vorhanden
  • bei Wohnung: Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeld, Rücklagen
  • bei Vermietung: Mietvertrag, Mietübersicht, Nebenkosten

Praxis-Tipp (Kostenhebel): Die Grundbuchberichtigung (Eintragung der Erben) kann unter Voraussetzungen gebührenfrei sein, wenn der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt wird; geregelt ist das im Kostenrecht (KV GNotKG Nr. 14110). Das kann mehrere hundert Euro sparen – deshalb sollten Sie frühzeitig prüfen, ob diese Frist noch läuft.

Kosten & Steuern: kurz eingeordnet

Für die Entscheidung zählt am Ende der Netto-Erlös – also Kaufpreis minus Kosten und Lasten. Deshalb sollten Sie die Kosten im Blick behalten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Beim Immobilienverkauf entstehen verschiedene Kosten: Notarkosten, Grundbuchkosten, eventuell Maklerprovision (wenn Sie einen Makler beauftragen), Vorfälligkeitsentschädigung (wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird) und möglicherweise Steuern. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten beim Immobilienverkauf.

Bei der Steuer kann die Spekulationssteuer relevant sein, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkauft wird und nicht selbst genutzt wurde. Die genauen Regeln sind komplex und hängen von vielen Faktoren ab – zum Beispiel von der Haltedauer, der Nutzung und davon, ob es sich um eine Erbimmobilie handelt. Eine erste Einordnung finden Sie in unserem Ratgeber zur Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.

Hinweis: Steuerfragen hängen stark vom Einzelfall ab (z. B. Haltedauer, Nutzung, Erbfall). Bei Unsicherheit lohnt sich eine individuelle steuerliche Beratung. Die Informationen hier dienen nur der allgemeinen Orientierung.

Häufige Fragen (FAQ)

In der Erbengemeinschaft können die Erben über einen Nachlassgegenstand grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen.

Beim Erbteilverkauf wird der Anteil am Nachlass verkauft; dafür ist notarielle Beurkundung erforderlich.

Ja. Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt.

Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung.

Uneinigkeit über Preis/Timing, fehlende Unterlagen, keine klare Rollenverteilung, emotionale Bindung und Misstrauen.

Ein klarer Prozess: Wertkorridor schaffen, Mindestpreis definieren, Zuständigkeiten festlegen, Absprachen schriftlich dokumentieren.

Dann sollten Sie Alternativen (Auszahlung, Erbteilverkauf, Vermieten) strukturiert prüfen – und rechtliche Beratung hinzuziehen, bevor Sie eskalieren.

Weiterführende Ratgeber

Immobilie verkaufen im Erbfall

Welche Schritte wirklich wichtig sind – und welche Unterlagen/Entscheidungen oft übersehen werden.

Immobilienverkauf: Ablauf von A bis Z

Vollständiger Ablauf des Immobilienverkaufs in Deutschland – von Vorbereitung bis Übergabe.

Unterlagen-Checkliste

Die wichtigste Liste, um Verzögerungen zu vermeiden – kompakt und praxistauglich.

Immobilienbewertung

So wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt – verständlich erklärt.

Kosten beim Immobilienverkauf

Welche Kosten entstehen beim Verkauf – und wie Sie den Netto-Erlös berechnen.

Immobilie verkaufen bei Scheidung

Welche Optionen gibt es (Verkauf, Auszahlung, Vermietung)? Was ist mit dem Kredit?

Nächste Schritte

Wenn Sie in der Erbengemeinschaft schnell Klarheit brauchen, gehen Sie so vor: