Viele Verkäufer stehen vor einem typischen Problem: Das Inserat steht, ein Interessent fragt nach den Pflichtangaben zum Energieausweis, die Bank will die Unterlagen sehen – und plötzlich wird klar: Der Energieausweis ist abgelaufen oder fehlt komplett. Genau in diesem Moment entsteht Stress, weil niemand genau weiß, was jetzt zu tun ist.
In diesem Ratgeber erfahren Sie in 10 Minuten, ob Sie einen Energieausweis brauchen, welcher Ausweis der richtige ist, was ins Inserat muss, wann er vorzulegen ist und wie Sie ihn bekommen. Damit Sie nicht erst dann reagieren, wenn es schon zu spät ist.
Für einen vollständigen Überblick über alle benötigten Unterlagen beim Immobilienverkauf: Alle Unterlagen im Überblick.
Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks oder Wohnungs- bzw. Teileigentums ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Das ist der Grundsatz – und er gilt in den allermeisten Fällen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ist nicht verhandelbar.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie entweder einen gültigen Energieausweis haben oder einen neuen erstellen lassen. Ohne Energieausweis können Sie zwar theoretisch inserieren, aber spätestens bei der Besichtigung oder beim Notartermin wird der fehlende Ausweis zum Problem. Banken verlangen ihn für die Finanzierung, Käufer wollen die energetischen Kennwerte wissen, und rechtlich sind Sie verpflichtet, ihn vorzulegen.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle: Kleine Gebäude und Baudenkmäler können Sonderregeln haben. Für Baudenkmäler gilt beispielsweise, dass die Vorschriften zum Energieausweis nicht anzuwenden sind. Bei sehr kleinen Gebäuden oder bestimmten Sondernutzungen kann es ebenfalls Ausnahmen geben. Diese Ausnahmen sind aber eng gefasst – im Zweifel sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre Immobilie davon betroffen ist.
Typischerweise betrifft das Thema Energieausweis Verkäufer, die eine Immobilie erworben haben, bevor die Energieausweis-Pflicht eingeführt wurde, oder solche, deren Ausweis bereits abgelaufen ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Energieausweis brauchen, ist es besser, frühzeitig zu prüfen – nicht erst, wenn das Inserat schon steht und Interessenten nachfragen.
Hinweis: Wenn Sie unsicher sind (Denkmal, sehr kleine Nutzfläche, Abriss, Sondernutzung): lieber einmal kurz klären, bevor Sie inserieren. Ein kurzer Anruf beim Energieberater oder Notar kann hier Klarheit schaffen und spätere Verzögerungen vermeiden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist nutzer- und witterungsabhängig – das bedeutet: Wenn die bisherigen Bewohner sehr sparsam geheizt haben, kann der Wert gut aussehen, ohne dass das Gebäude besonders energieeffizient ist. Umgekehrt kann ein hoher Verbrauch auch daran liegen, dass die Bewohner sehr viel geheizt haben, nicht unbedingt daran, dass das Gebäude schlecht gedämmt ist.
Der Verbrauchsausweis wird häufig gewählt, weil er meist günstiger ist als ein Bedarfsausweis und schneller erstellt werden kann. Er eignet sich besonders für Gebäude, die bereits energetisch modernisiert wurden und bei denen die Verbrauchsdaten eine realistische Einschätzung erlauben.
Für Verkäufer wichtig: "Gute Werte" können auch vom Nutzerverhalten kommen – nicht überverkaufen. Käufer sollten verstehen, dass der Wert sich ändern kann, wenn sie anders heizen als die Vorbesitzer. Wenn Sie einen Verbrauchsausweis haben, sollten Sie bei Gesprächen mit Interessenten transparent sein: Der Wert basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre und kann sich ändern, wenn die neuen Bewohner ein anderes Heizverhalten haben.
Der Bedarfsausweis basiert auf Gebäude- und Anlagendaten. Er wird berechnet und ist weniger nutzerabhängig. Das bedeutet: Er gibt eine realistischere Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes selbst, unabhängig davon, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben. Für die Berechnung werden Faktoren wie Baujahr, Gebäudetyp, Dämmung, Heizungsanlage, Fenster und weitere bauliche Eigenschaften berücksichtigt.
Der Bedarfsausweis ist meist teurer als der Verbrauchsausweis, weil er mehr Aufwand erfordert: Der Aussteller muss das Gebäude genau analysieren, Daten sammeln und berechnen. Dafür ist er aber auch aussagekräftiger und weniger anfällig für Verzerrungen durch Nutzerverhalten.
Für Verkäufer wichtig: Der Bedarfsausweis ist oft aussagekräftiger für Käufer, weil er weniger von Nutzerverhalten abhängt. Er kann aber auch schlechtere Werte zeigen, wenn das Gebäude energetisch nicht optimal ist. Wenn Ihr Gebäude einen schlechten Bedarfsausweis hat, sollten Sie das nicht verstecken – sondern transparent kommunizieren und gegebenenfalls Modernisierungsmöglichkeiten ansprechen. Viele Käufer schätzen Ehrlichkeit und planen ohnehin energetische Sanierungen ein.
Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen – es sei denn, das Wärmeschutzniveau entspricht der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder besser. Diese Regelung hat einen guten Grund: Bei älteren Gebäuden ohne ausreichenden Wärmeschutz sind Verbrauchsdaten oft nicht aussagekräftig genug, weil sie stark vom Nutzerverhalten abhängen. Der Bedarfsausweis gibt hier eine objektivere Einschätzung.
In allen anderen Fällen kann wahlweise ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden. Die Entscheidung liegt beim Eigentümer – wobei der Verbrauchsausweis meist günstiger und schneller zu bekommen ist. Wenn Sie unsicher sind, welcher Ausweis für Ihr Gebäude der richtige ist, kann ein Energieberater Sie beraten. Wichtig ist vor allem, dass der Ausweis korrekt erstellt wird und alle notwendigen Angaben enthält.
Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde. Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie das Gebäude theoretisch benötigt – basierend auf Bauweise, Dämmung und Heizung.
Käufer schauen auf die Energieeffizienzklasse und den Kennwert. Der Bedarfsausweis wird oft als aussagekräftiger empfunden, weil er weniger vom Nutzerverhalten abhängt. Beide Ausweise haben ihre Berechtigung – wichtig ist, dass sie korrekt eingeordnet werden.
Energieausweise werden für ein Gebäude ausgestellt – nicht "frei" für einzelne Wohnungen. Das ist ein häufiges Missverständnis, das zu Verwirrung führt. Ausnahmen gibt es nur bei Sonderkonstellationen, wenn Gebäudeteile getrennt zu behandeln sind – zum Beispiel wenn ein Gebäude aus mehreren baulich getrennten Einheiten besteht, die unterschiedliche Heizungsanlagen haben.
Das bedeutet praktisch: Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, bezieht sich der Energieausweis auf das gesamte Gebäude, nicht nur auf Ihre Wohnung. Das ist für viele Verkäufer zunächst verwirrend, macht aber Sinn: Die energetische Qualität eines Gebäudes hängt von der Gesamtkonstruktion, der Dämmung, der Heizungsanlage und anderen gemeinsamen Faktoren ab – nicht nur von einer einzelnen Wohnung.
Praxis-Tipp: Bei Eigentumswohnungen liegt der Energieausweis oft bei der Hausverwaltung oder der WEG. Als Verkäufer sollten Sie frühzeitig anfragen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn der Ausweis abgelaufen ist oder fehlt, muss die WEG oder der Verwalter einen neuen beauftragen – das kann Zeit kosten. Planen Sie hier einen Puffer ein, denn die Abstimmung mit der WEG und die Beauftragung eines Energieberaters können mehrere Wochen dauern.
Wenn Sie als Eigentümer einer Wohnung verkaufen, sollten Sie sich nicht scheuen, bei der Hausverwaltung oder dem Verwalter nachzufragen. In den meisten Fällen haben diese bereits einen Energieausweis oder können schnell einen neuen beauftragen. Wichtig ist nur, dass Sie frühzeitig aktiv werden – nicht erst, wenn das Inserat schon steht und Interessenten nach dem Ausweis fragen.
Für eine vollständige Übersicht über alle benötigten Unterlagen: Unterlagen-Checkliste.
Wenn in kommerziellen Medien eine Anzeige geschaltet wird und ein Energieausweis vorliegt, muss die Anzeige bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese müssen bereits bei der Schaltung des Inserats vorhanden sein – nachträglich ergänzen reicht nicht. Das ist wichtig zu verstehen: Wenn Sie einen Energieausweis haben, müssen Sie die Pflichtangaben sofort ins Inserat aufnehmen. Wenn Sie keinen haben, können Sie zwar inserieren, müssen aber spätestens bei der Besichtigung den Ausweis vorlegen können.
Die Pflichtangaben dienen dazu, dass potenzielle Käufer bereits im Inserat eine erste Einschätzung der energetischen Qualität bekommen. Das hilft beiden Seiten: Käufer können frühzeitig einschätzen, ob die Immobilie zu ihren Anforderungen passt, und Verkäufer vermeiden unnötige Anfragen von Interessenten, die später wegen schlechter Energiewerte absagen würden.
Hinweis: Für Nichtwohngebäude gelten abweichende Detailpflichten. Dieser Ratgeber fokussiert auf Wohngebäude.
Die Vorlage- und Übergabepflichten sind klar geregelt – und genau hier scheitert die Praxis oft, weil Verkäufer zu spät reagieren. Planen Sie diese Schritte frühzeitig ein. Viele Verkäufer denken erst dann an den Energieausweis, wenn ein Interessent danach fragt – und dann ist es oft zu spät, um schnell zu reagieren.
Die rechtlichen Fristen sind eng: Bei Besichtigungen muss der Ausweis sofort vorliegen, bei Kaufverträgen muss er unverzüglich übergeben werden. "Unverzüglich" bedeutet in der Rechtssprache: ohne schuldhaftes Zögern. Das heißt, Sie sollten den Ausweis nicht erst Tage oder Wochen nach dem Notartermin übergeben, sondern idealerweise direkt beim Termin oder spätestens am nächsten Tag.
Verkäufer oder Makler müssen dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Ein Aushang oder Auslegen reicht aus – der Käufer muss die Möglichkeit haben, den Ausweis einzusehen.
Wenn keine Besichtigung stattfindet, ist der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich vorzulegen – spätestens unverzüglich nach Aufforderung durch den Käufer.
Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Energieausweis (oder eine Kopie) an den Käufer zu übergeben. Das sollte beim Notartermin oder direkt danach erfolgen.
Für den vollständigen Ablauf des Immobilienverkaufs: Immobilienverkauf: Ablauf von A bis Z.
Die reguläre Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Ein Energieausweis kann vorzeitig enden, wenn ein neuer Ausweis erforderlich wird – zum Beispiel bei bestimmten Änderungskonstellationen am Gebäude. Das bedeutet: Wenn Sie größere bauliche Änderungen vornehmen, die die energetische Qualität beeinflussen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung, Fensteraustausch), kann ein neuer Ausweis erforderlich werden, auch wenn der alte noch nicht abgelaufen ist.
In der Praxis ist die 10-Jahres-Regel aber die Norm. Die meisten Energieausweise, die heute im Umlauf sind, wurden nach 2014 ausgestellt und sind damit noch gültig. Wenn Sie eine Immobilie gekauft haben, sollten Sie prüfen, ob der Energieausweis, den Sie damals erhalten haben, noch gültig ist – oder ob er bereits abgelaufen ist.
Ein abgelaufener Energieausweis ist nicht automatisch "ungültig" im Sinne von "nicht mehr verwendbar" – aber er erfüllt nicht mehr die rechtlichen Anforderungen. Wenn Sie verkaufen möchten, müssen Sie einen neuen erstellen lassen. Das kann Zeit kosten, besonders wenn Sie auf die WEG oder einen Verwalter angewiesen sind.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor dem Inserat das Ausstellungsdatum. Wenn der Ausweis abgelaufen ist, beauftragen Sie frühzeitig einen neuen – sonst bremst es später den Verkaufsprozess. Planen Sie hier 2–4 Wochen Puffer ein, besonders wenn Sie auf Dritte (WEG, Verwalter) angewiesen sind.
Der Prozess ist relativ klar: Sie beauftragen einen berechtigten Aussteller (z. B. Energieberater, Architekten, Ingenieure), liefern die benötigten Daten, bei Bedarf findet eine Vor-Ort-Begehung statt (je nach Ausweisart und Anbieter), und Sie erhalten das Dokument. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell Sie die Daten liefern können und wie ausgelastet der Aussteller ist – in der Regel sollten Sie mit 1–3 Wochen rechnen.
Wichtig: Seriöse Anbieter verlangen nachvollziehbare Daten und dokumentieren sauber. Vorsicht bei Anbietern, die ohne Daten oder Begehung einen Ausweis erstellen wollen – das kann später Probleme verursachen. Ein schlecht erstellter Energieausweis kann zu rechtlichen Problemen führen, wenn Käufer oder Banken die Angaben anzweifeln. Investieren Sie lieber etwas mehr in einen seriösen Aussteller, als später Probleme zu haben.
Bei der Auswahl eines Ausstellers sollten Sie auf Qualifikation und Erfahrung achten. Energieberater, die nach bestimmten Standards zertifiziert sind (z. B. nach der Energieeffizienz-Expertenliste), sind meist eine gute Wahl. Fragen Sie auch nach Referenzen und lassen Sie sich den Prozess erklären – seriöse Anbieter sind transparent und erklären gerne, was sie tun.
Typischerweise werden abgefragt: Baujahr, Gebäudetyp, Flächen (Wohn-/Nutzfläche), Heizungsart/Energieträger, Modernisierungen, ggf. Verbrauchsdaten (für Verbrauchsausweis), Pläne/Grundrisse und weitere Gebäudedaten. Je nach Ausweisart und Anbieter kann der Umfang variieren.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie vor allem Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizkostenabrechnungen, Zählerstände). Für einen Bedarfsausweis sind detailliertere Gebäudedaten nötig: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Bauweise. Wenn Sie diese Daten nicht alle parat haben, kann der Aussteller sie vor Ort erheben – das kostet aber meist mehr Zeit und Geld.
Für eine vollständige Übersicht: Unterlagen-Checkliste.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Objektgröße, Ausweisart (Bedarfsausweis ist meist teurer), Datenlage (wie viele Daten müssen recherchiert werden), Aufwand (z. B. Begehung) und Anbieter. Es gibt keine festen Preise – die Spanne kann je nach Region, Anbieter und Objekt deutlich variieren.
Ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger, weil er weniger Aufwand erfordert. Ein Bedarfsausweis ist teurer, weil er mehr Berechnungen und oft eine Vor-Ort-Begehung erfordert. Wenn Sie bereits viele Daten haben (z. B. Pläne, Modernisierungsnachweise), kann das die Kosten senken, weil der Aussteller weniger recherchieren muss.
Empfehlung: Holen Sie 2–3 Angebote ein. Qualifikation und Seriosität des Ausstellers sind wichtiger als der "billigste Preis". Ein schlecht erstellter Ausweis kann später Probleme verursachen und muss möglicherweise neu erstellt werden. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen: Was ist im Preis enthalten? Wird eine Begehung gemacht? Wie lange dauert die Erstellung? Gibt es eine Garantie?
Vorsicht vor Anbietern, die extrem günstige Preise anbieten und versprechen, den Ausweis "sofort" zu erstellen, ohne Daten oder Begehung. Das kann darauf hindeuten, dass der Ausweis nicht korrekt erstellt wird – und das kann später zu rechtlichen Problemen führen, wenn Käufer oder Banken die Angaben anzweifeln.
In der Praxis passieren immer wieder dieselben Fehler – und sie kosten Zeit, Geld und Nerven. Hier die häufigsten Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden:
1. Ausweis abgelaufen → zu spät bemerkt
Prüfen Sie vor dem Inserat das Ausstellungsdatum. Ein abgelaufener Ausweis muss neu erstellt werden, was Zeit kostet und den Verkaufsprozess verzögert. Viele Verkäufer merken das erst, wenn Interessenten nach dem Ausweis fragen – dann ist es oft zu spät, um schnell zu reagieren. Planen Sie hier einen Puffer ein: Wenn Sie verkaufen möchten, prüfen Sie den Ausweis mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Inserat.
2. Pflichtangaben fehlen im Inserat
Wenn ein Energieausweis vorliegt, müssen die Pflichtangaben bereits bei der Schaltung des Inserats enthalten sein. Nachträgliches Ergänzen reicht nicht – das kann zu Problemen führen. Viele Verkäufer denken, sie können die Angaben später ergänzen, wenn sie den Ausweis haben – aber das ist rechtlich nicht korrekt. Wenn Sie einen Ausweis haben, müssen Sie die Pflichtangaben sofort ins Inserat aufnehmen.
3. Bedarf/Verbrauch falsch erklärt
Verkäufer neigen dazu, "gute Werte" zu überverkaufen. Wichtig ist, dass Käufer verstehen, was der Wert bedeutet – sonst entsteht später Vertrauensverlust. Wenn Sie einen Verbrauchsausweis haben, sollten Sie transparent sein, dass der Wert vom Nutzerverhalten abhängt. Wenn Sie einen Bedarfsausweis haben, sollten Sie erklären, was der Wert über die Gebäudequalität aussagt. Übertreiben Sie nicht – ehrliche Kommunikation schafft Vertrauen.
4. Wohnung: Ausweis nicht über Verwaltung/WEG organisiert
Bei Eigentumswohnungen liegt der Ausweis oft bei der Hausverwaltung. Organisieren Sie das frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Abstimmung mit der WEG und die Beauftragung eines Energieberaters können mehrere Wochen dauern – planen Sie hier einen Puffer ein. Wenn der Ausweis abgelaufen ist, müssen Sie nicht nur einen neuen beauftragen, sondern auch die WEG davon überzeugen, dass das notwendig ist.
5. Vorlage/Übergabe wird vergessen
Planen Sie die Vorlage bei Besichtigung und die Übergabe nach Kaufvertrag frühzeitig ein – spätestens beim Notartermin sollte der Ausweis übergeben werden. Viele Verkäufer vergessen das in der Hektik des Verkaufsprozesses – und dann entstehen Probleme, wenn der Käufer oder die Bank nach dem Ausweis fragt. Legen Sie sich eine Checkliste an und prüfen Sie vor jeder Besichtigung und vor dem Notartermin, ob der Ausweis bereitliegt.
Grundsätzlich ja, wenn kein gültiger vorliegt. Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks oder Wohnungs-/Teileigentums ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorhanden ist. Ausnahmen gelten für kleine Gebäude und Baudenkmäler – im Zweifel sollten Sie das kurz prüfen.
Wenn ein Energieausweis vorliegt, müssen bestimmte Angaben in die Anzeige. Dazu gehören Art des Ausweises, Endenergiekennwert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Diese Pflichtangaben müssen bereits bei der Schaltung des Inserats enthalten sein.
Wenn ein Energieausweis vorliegt, müssen folgende Angaben in die Anzeige: Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch), Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (Kennwert), wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes und Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden).
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Wenn keine Besichtigung stattfindet, ist er unverzüglich auf Aufforderung vorzulegen. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich an den Käufer zu übergeben.
Die reguläre Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Ein Energieausweis kann vorzeitig enden, wenn ein neuer Ausweis erforderlich wird, zum Beispiel bei bestimmten Änderungskonstellationen. Prüfen Sie vor dem Inserat das Ausstellungsdatum, um Verzögerungen zu vermeiden.
Es geht nicht um "besser", sondern um unterschiedliche Aussagen. Der Bedarfsausweis basiert auf berechneten Gebäudedaten und ist weniger nutzerabhängig. Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchsdaten und kann durch Nutzerverhalten beeinflusst sein. Welcher Ausweis vorgeschrieben ist, hängt von Gebäudeeigenschaften ab – bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wenn Sie gerade verkaufen: Der Energieausweis ist ein Teil der Unterlagen – damit es insgesamt rund läuft, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob er vorhanden und gültig ist.
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