Für Umzugsunternehmen
Wenn beim Umzug klar wird: Eine Immobilie soll verkauft werden.
Sie geben den Kontakt weiter – wir übernehmen Prüfung und Abwicklung.
- ✔Weitergabe in 2 Minuten
- ✔Keine Verantwortung – wir übernehmen die Klärung
Feste Hinweisvergütung bei notariellem Ankauf
Ticket-ID als Nachweis
Nur nicht öffentlich angebotene Objekte
So funktioniert's
Wann ist ein Hinweis passend?
- Verkaufsabsicht erkennbar
- Nicht öffentlich inseriert / kein Makler / keine Portale
- Adresse + Kontakt zum Entscheider/Bevollmächtigten
- Bereits öffentlich vermarktet
- „Nur mal Wert wissen“
- Kein Kontakt zum Entscheider
Sie bleiben komplett raus
- Sie empfehlen nichts – Sie leiten nur weiter.
- Wir kommunizieren direkt.
- Keine Nacharbeit für Sie.
Typische Situationen
- Heimaufnahme / betreutes Wohnen
- Trennung / Haushaltsauflösung
- Erbfall / Wohnungsauflösung
- Standortwechsel
- Leerstand nach Umzug
Vergütung & Regeln
- 1.500 € fix
- Fällig bei notariell unterschriebenem Kaufvertrag
- Ticket-ID + Zeitstempel
- First-Claim-Regel
- Auszahlung per Überweisung
Hinweis weitergeben (2 Minuten)
Je klarer die Ausgangslage, desto schneller prüfen wir.
Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten
Häufige Fragen
Was passiert nach dem Absenden?
Wir prüfen den Hinweis, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.
Was gilt als „öffentlich angeboten“?
Wenn die Immobilie bereits über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Solche Fälle sind hier nicht passend.
Wann wird gezahlt?
Die Hinweisvergütung wird nach notariellem Kaufvertrag gezahlt, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.
Was bei doppelten Hinweisen?
Über Ticket-ID und Zeitstempel gilt: Wer zuerst einreicht, zählt (First-Claim). Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.
Muss ich Unterlagen liefern?
In der Regel nicht. Unterlagen werden nur bei Bedarf abgestimmt und nachgereicht.
Was, wenn der Eigentümer doch nicht verkaufen will?
Dann endet der Prozess an dieser Stelle. Es entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen.
Wie wird ausgezahlt?
Per Überweisung nach notariellem Kaufvertrag.
