Für Heizungsbauer & SHK-Betriebe

Kunde sagt: „Zu teuer“? Dann endet die Anfrage nicht im Nichts.

Wenn Eigentümer nach Ihrem Angebot aussteigen (Kosten, Finanzierung, Aufwand), wird Verkauf oft die nächste Option. Sie geben den Kontakt weiter – wir klären direkt.

  • Kein Kundenverlust: Bei Modernisierung bleibt es Ihr Auftrag.
  • 30 Sekunden weitergeben – wir übernehmen alles Weitere.
Kontakt weitergeben
2.000 €

Hinweisvergütung bei notariellem Kaufvertrag.

Nur für nicht öffentlich angebotene Objekte.

Ticket-ID als Nachweis.

Keine Konkurrenz zu Ihrer Leistung

  • Wenn modernisiert wird, bleibt es Ihr Projekt.
  • Wir sind nur relevant, wenn Verkauf statt Modernisierung Thema wird.
  • Keine Makler-/Portal-Fälle.
  • Keine Exklusivität, keine Verpflichtung.

So läuft es ab

1Kontakt weitergeben
2Wir klären direkt mit Eigentümer/Vertretung
3Kaufvertrag → Auszahlung

Typische Situationen aus der Praxis

  • Kunde sagt: „Das lohnt sich nicht.“
  • Finanzierung für die Sanierung scheitert.
  • Projekt ist zu umfangreich / zu viel Baustelle.
  • Objekt steht leer und wird nicht angegangen.
  • Erben wollen keine Modernisierung übernehmen.
  • Energetische Anforderungen überfordern.
  • Kunde sagt: „Dann verkaufen wir lieber.“

Warum das für Sie Sinn macht

  • Nicht jede Anfrage wird umgesetzt – trotzdem steckt Vorarbeit drin.
  • Wenn ein Projekt kippt, ist eine Alternative besser als Funkstille.
  • Kommt es zum Kaufvertrag, ist Ihr Hinweis klar vergütet.

Wann passt es?

Passt
  • Verkaufsabsicht erkennbar oder wahrscheinlich.
  • Nicht öffentlich angeboten.
  • Kontakt zum Entscheider vorhanden.
Passt nicht
  • Bereits öffentlich inseriert (Makler/Portale).
  • Reine Preisabfrage ohne Verkaufsabsicht.
  • Kein Kontakt zum Entscheider.

Vergütung & Regeln

  • 2.000 € bei notariellem Kaufvertrag.
  • Ticket-ID + Zeitstempel.
  • First-Claim-Regel.
  • Auszahlung per Überweisung.

Kontakt weitergeben (2 Minuten)

Teilen Sie kurz Adresse und eine Ansprechperson mit. Wir melden uns für die weitere Klärung direkt.

Wichtig: Alles, was bereits öffentlich angeboten wird (Makler/Portale), ist kein Tipp.

Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten

FAQ

Nehmen Sie mir den Auftrag weg?

Nein. Wenn am Ende modernisiert wird, bleibt es Ihr Auftrag. Wir sind nur relevant, wenn Verkauf statt Modernisierung Thema wird.

Was, wenn der Eigentümer doch modernisiert?

Dann bleibt alles wie besprochen bei Ihnen. In diesem Fall entsteht aus dem Hinweis keine Vergütung und kein weiterer Prozess.

Was gilt als „öffentlich angeboten“?

Wenn die Immobilie bereits über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Solche Fälle sind hier nicht passend.

Wann wird ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach notariellem Kaufvertrag, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.

Was bei doppelten Meldungen?

Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.

Was passiert nach dem Absenden?

Wir prüfen den Fall, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.

Muss ich Unterlagen liefern?

In der Regel nicht. Unterlagen werden nur abgestimmt und bei Bedarf nachgereicht.