Für Sanierer & Generalunternehmer
Sanierung kippt? Nutzen Sie den Moment.
Wenn nach Angebot/Besichtigung klar wird „zu teuer / zu viel Aufwand / Finanzierung klappt nicht“, kippt es oft Richtung Verkauf. Sie geben den Kontakt weiter – wir klären alles direkt.
- ✔Kein Auftrag verloren: Wenn saniert wird, bleibt es Ihr Projekt.
- ✔2 Minuten Aufwand: Adresse + Kontakt reichen.
pro erfolgreichem Ankauf
Hinweisvergütung bei notariellem Kaufvertrag.
Nur nicht öffentlich angebotene Objekte.
Ticket-ID als Nachweis.
Unverbindlich – keine Verpflichtung.
Typische Situationen aus der Praxis
- Kunde sagt: „zu teuer / lohnt sich nicht“.
- Finanzierung für Sanierung klappt nicht.
- Sanierung ist zu viel Baustelle / Aufwand.
- Leerstand + Sanierungsstau (es passiert nichts).
- Kunde sagt: „Dann verkaufen wir lieber“.
Aus Vorarbeit wird Ertrag
- Nicht jede Anfrage wird umgesetzt – hier entsteht eine zweite Option.
- Sie müssen nichts organisieren: wir übernehmen die Klärung.
- Kommt es zum Kaufvertrag, ist Ihr Hinweis klar vergütet.
Keine Konkurrenz zu Ihrer Leistung
- Wenn saniert wird, bleibt es Ihr Projekt.
- Wir sind nur relevant, wenn Verkauf statt Sanierung Thema wird.
- Keine Makler-/Portal-Fälle.
So läuft es ab
Wann passt es?
- Verkaufsabsicht erkennbar (oder kippt in Richtung Verkauf).
- Nicht öffentlich angeboten.
- Kontakt zum Entscheider vorhanden.
- Bereits öffentlich inseriert (Makler/Portale).
- Reine Preisabfrage ohne Verkaufsabsicht.
- Kein Kontakt zum Entscheider.
Vergütung & Regeln
- 2.000 € bei notariellem Kaufvertrag.
- Ticket-ID und Zeitstempel als Nachweis Ihres Hinweises.
- First-Claim-Regel: der erste verwertbare Hinweis zählt.
- Auszahlung per Überweisung.
Kontakt weitergeben (2 Minuten)
Teilen Sie kurz Adresse und eine Ansprechperson mit. Wir melden uns für die weitere Klärung direkt.
Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten
FAQ
Nehmen Sie mir den Auftrag weg?
Nein. Wenn am Ende saniert wird, bleibt es Ihr Projekt. Wir sind nur relevant, wenn Verkauf statt Sanierung Thema wird.
Was, wenn der Eigentümer doch saniert?
Dann ist das Ihr Projekt. In diesem Fall entsteht aus dem Hinweis keine Vergütung und kein weiterer Prozess.
Was gilt als „öffentlich angeboten“?
Wenn die Immobilie bereits über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Solche Fälle sind hier nicht passend.
Wann wird ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach notariellem Kaufvertrag, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.
Was bei doppelten Meldungen?
Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.
Was passiert nach dem Absenden?
Wir prüfen den Fall, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.
Muss ich Unterlagen liefern?
In der Regel nicht. Unterlagen werden nur abgestimmt und bei Bedarf nachgereicht.
