Für private Pflegedienste & Pflegeberatung

Hinweise aus Ihrem Pflegealltag – klar geregelt vergütet.

Wenn Angehörige oder Bevollmächtigte eine Immobilie verkaufen möchten und diese noch nicht öffentlich angeboten wird, können Sie den Kontakt strukturiert weitergeben.

  • Kein zusätzlicher Koordinationsaufwand.
  • Planbarer Ablauf mit klarer Rückmeldung.
Hinweis weitergeben
1.000 €

Hinweisvergütung bei notariellem Kaufvertrag.

Nur für nicht öffentlich angebotene Immobilien.

Auszahlung per Überweisung.

Unkompliziert & klar geregelt.

Typische Situationen im Pflegealltag

  • Dauerhafte Heimaufnahme.
  • Rückkehr nach Klinik nicht möglich.
  • Angehörige sind überfordert.
  • Leerstand nach Pflegefall.
  • Wohneigentum muss geregelt werden.

In 3 Schritten erledigt

1Kontakt + Adresse übermitteln
2Wir klären direkt mit Angehörigen / Vertretung
3Bei Kaufvertrag: 1.000 € Auszahlung

Kein zusätzlicher Aufwand für Sie

  • Keine Besichtigungskoordination.
  • Keine Unterlagenbeschaffung vorab.
  • Keine Empfehlungspflicht.
  • Keine Exklusivität.

Vergütung transparent geregelt

  • 1.000 € bei notariellem Kaufvertrag.
  • Ticket-ID und Zeitstempel als Nachweis Ihres Hinweises.
  • First-Claim-Prinzip: der erste verwertbare Hinweis zählt.
  • Auszahlung per Überweisung.

Hinweis weitergeben

Für eine schnelle Prüfung reichen Adresse und ein erreichbarer Ansprechpartner.

Wichtig: Alles, was bereits öffentlich angeboten wird (Makler/Portale), ist kein Tipp.

Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten

FAQ

Was passiert nach dem Absenden?

Wir prüfen den Hinweis, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.

Was gilt als nicht öffentlich angeboten?

Wenn die Immobilie nicht über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Hinweise zu bereits inserierten Objekten sind hier nicht passend.

Muss ich Unterlagen liefern?

In der Regel nicht. Unterlagen werden nur abgestimmt und bei Bedarf nachgereicht.

Wann wird ausgezahlt?

Die Auszahlung der Hinweisvergütung erfolgt nach notariellem Kaufvertrag, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.

Was passiert bei doppelten Hinweisen?

Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.

Entstehen mir Verpflichtungen?

Aus der Übermittlung des Hinweises entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Sie bleiben neutral und geben lediglich eine Möglichkeit weiter.