Für Nachlasspfleger

Wenn Immobilien im Nachlass strukturiert verwertet werden müssen.

Planbare Direktveräußerung mit nachvollziehbarer Herleitung und klar dokumentiertem Ablauf – ohne öffentliche Vermarktung.

  • Reduziert Kostenlauf und organisatorischen Aufwand.
  • Klare Schritte bis zur notariellen Beurkundung.
Fall unverbindlich abstimmen

Auf einen Blick

  • Planbarer Ablauf statt Vermarktungsbetrieb.
  • Nachvollziehbare Unterlagen für Rückfragen.
  • Wenige strukturierte Termine.

Typische Konstellationen im Nachlass

  • Leerstand mit laufenden Kosten.
  • Unklare Erbensituation / Erben nicht greifbar.
  • Abstimmungsaufwand mit Beteiligten.
  • Sanierungsbedarf ohne verfügbare Mittel.
  • Wunsch nach planbarem Abschluss.
  • Sicherungsthemen (Zugang, Zustand, Risiken).

Was diese Struktur erleichtert

Weniger Koordination

Klarer Ablauf statt Pingpong zwischen Beteiligten.

Planbarkeit

Definierte Schritte bis zum Abschluss.

Risikoreduktion

Weniger offene Flanken bei Leerstand.

Dokumentation

Nachvollziehbare Grundlage für Rückfragen.

So läuft die Abstimmung ab

1Fall abstimmen (Adresse + Kurzkontext)
2Objektprüfung & Angebot
3Nachvollziehbare Herleitung
4Abstimmung & Unterlagen
5Notarielle Beurkundung

Transparenz & Dokumentation

Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage

Klare Herleitung als Basis für Ihre Entscheidung und Berichterstattung.

Klare Unterlagen für Rückfragen

Strukturiert aufbereitete Unterlagen für Rückfragen von Beteiligten oder Stellen.

Transparenter Ablauf

Klarer, nachvollziehbarer Ablauf ohne versteckte Nebenabsprachen.

Fall unverbindlich abstimmen

Teilen Sie kurz die Rahmendaten und eine Ansprechperson mit. Wir melden uns zur weiteren Abstimmung direkt.

Bitte nur Fälle, die noch nicht öffentlich angeboten werden.

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FAQ

Was passiert nach dem Absenden?

Wir prüfen den Fall, melden uns bei der genannten Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte ruhig und strukturiert ab.

Welche Angaben reichen für den Start?

In der Regel genügen Adresse, Kurzkontext und eine erreichbare Ansprechperson.

Was gilt als "öffentlich angeboten"?

Wenn die Immobilie bereits über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. In diesen Fällen ist eine Direktveräußerung über uns in der Regel nicht passend.

Wie gehen Sie mit Daten und Unterlagen um?

Unterlagen werden nur nach Abstimmung und in dem Umfang angefordert, der für die Prüfung und Umsetzung erforderlich ist.

Was, wenn der Fall doch nicht verwertet wird?

Dann endet der Prozess an dieser Stelle. Es entstehen Ihnen dadurch keine Verpflichtungen aus dieser Abstimmung.

Wie läuft die Abstimmung bis zum Notar ab?

Nach der ersten Abstimmung folgen Objektprüfung, Angebot, Herleitung und die Vorbereitung der notariellen Beurkundung. Sie bleiben über die wesentlichen Schritte informiert.