Für Immobilien-Gutachter & Sachverständige

Wenn sich nach dem Gutachten Verkauf statt Investition abzeichnet.

Wenn nach Ihrer Einschätzung eher verkauft als saniert oder abgewartet wird, können Sie eine Option weitergeben. Sie bleiben neutral – wir übernehmen die Klärung.

  • Keine Vermittlerrolle: Sie geben nur eine Option weiter.
  • 2 Minuten Aufwand: Kontakt + Adresse reichen.
Fall abstimmen

Auf einen Blick

  • 2.000 € Hinweisvergütung (bei notariellem Kaufvertrag).
  • Ticket-ID als Nachweis.
  • Nur nicht öffentlich angebotene Objekte.
  • Optional: First-Claim-Regel (wer zuerst einreicht, zählt).

Wann ist das relevant?

  • Sanierungsstau / Kosten zu hoch („lohnt sich nicht“).
  • Finanzierung/Investition klappt nicht.
  • Erbfall / Erbengemeinschaft.
  • Trennung / Auszahlung / Streit um Wert.
  • Pflegeheim / Betreuung / Umzug.
  • Leerstand + laufende Kosten.
  • Eigentümer will keine Vermarktung / keinen Vermarktungsbetrieb.

So funktioniert es (30 Sekunden)

1Fall anstoßen (Kontakt + Adresse)
2Wir klären direkt mit Eigentümer/Vertretung
3Kaufvertrag → Hinweisvergütung

Sie bleiben Gutachter – keine Vermittlerrolle.

  • Keine Empfehlungspflicht – Sie geben nur eine Option weiter.
  • Entscheidung liegt beim Eigentümer oder der Vertretung.
  • Keine zusätzliche Verantwortung für Sie.
  • Wir übernehmen Klärung & nächste Schritte.

Welche Fälle passen besonders gut?

Passt
  • Investitionsbedarf/Sanierung schreckt ab.
  • Zeitdruck oder laufende Kosten.
  • Mehrere Beteiligte / Entscheidungsdruck.
  • Eigentümer will es „einfach erledigen“.
Passt nicht
  • Nur „Wert wissen“ ohne Verkaufsabsicht.
  • Bereits öffentlich inseriert (Makler/Portale).
  • Kein Entscheiderkontakt.

Was Sie damit erreichen

Klare nächste Schritte

Statt Endlosschleifen entsteht ein klarer weiterer Weg.

Weniger Rückfragen

Weniger Konfliktmoderation rund um Wert und Umsetzung.

Service-Mehrwert

Zusätzliche Option für Ihre Auftraggeber, ohne Mehraufwand für Sie.

Minimaler Aufwand

Fall kurz anstoßen – wir übernehmen Prüfung und Prozess.

Hinweisvergütung – klar geregelt

  • 2.000 € bei notariellem Kaufvertrag.
  • Ticket-ID + Zeitstempel als Nachweis.
  • First-Claim-Regel (wer zuerst einreicht, zählt).
  • Auszahlung per Überweisung.

Fall abstimmen (2 Minuten)

Teilen Sie kurz Adresse und eine Ansprechperson mit. Wir melden uns zur weiteren Abstimmung direkt.

Wichtig: Alles, was bereits öffentlich angeboten wird (Makler/Portale), ist kein Tipp.

Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten

FAQ

Bleibe ich neutral?

Ja. Sie geben nur eine Option weiter. Entscheidung und Umsetzung liegen bei Eigentümer oder Vertretung.

Was passiert nach dem Absenden?

Wir prüfen den Fall, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.

Was gilt als „öffentlich angeboten“?

Wenn die Immobilie über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Solche Fälle sind hier nicht passend.

Was, wenn der Eigentümer doch nicht verkaufen will?

Dann endet der Prozess an dieser Stelle. Es entstehen Ihnen daraus keine weiteren Verpflichtungen.

Muss ich Unterlagen liefern?

In der Regel nicht. Unterlagen werden nur abgestimmt und bei Bedarf nachgereicht.

Wann wird ausgezahlt?

Die Hinweisvergütung wird nach notariellem Kaufvertrag gezahlt, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.

Was bei doppelten Meldungen?

Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.

Wie läuft die Kontaktaufnahme ab?

Wir melden uns direkt bei der genannten Ansprechperson und stimmen dort die nächsten Schritte ab.