Für Hausverwaltungen & WEG-Verwaltung

Verkaufsfall in der Verwaltung? Hinweis unkompliziert weitergeben.

Nur wenn die Immobilie noch nicht öffentlich angeboten ist – wir übernehmen die Abstimmung, Sie bleiben neutral.

  • Kontakt + Adresse reichen aus.
  • Ticket-ID als eindeutiger Nachweis Ihres Hinweises.
Hinweis weitergeben

Einfach weiterleiten – wir übernehmen.

2.000 €

Bei notariellem Kaufvertrag.

Direkte Abstimmung mit Eigentümer/Vertretung.

Strukturierter Ablauf bis zur Beurkundung.

Nur nicht öffentlich angebotene Immobilien.

Was Sie tun müssen

1Kontakt + Adresse weitergeben
2Wir klären direkt mit Eigentümer/Vertretung
3Bei Kaufvertrag: Auszahlung

Sie bleiben neutral

  • Sie geben nur eine Option weiter – die Entscheidung bleibt beim Eigentümer.
  • Keine zusätzliche Koordination durch Ihre Verwaltung, wir sprechen direkt mit den Beteiligten.
  • Unterlagen werden erst nach Zustimmung und strukturiert nachgereicht.

Wann ist ein Hinweis passend?

Passend
  • Immobilie wird noch nicht öffentlich angeboten.
  • Es gibt einen Ansprechpartner mit grundsätzlicher Verkaufsabsicht.
Nicht passend
  • Bereits öffentlich angeboten (Makler / Portale).
  • Keine Verkaufsabsicht oder kein Ansprechpartner.

Typische Situationen aus der Verwaltung

  • Erbfall mit mehreren Beteiligten
  • Leerstand mit laufenden Kosten
  • Rückstände / Zahlungsdruck
  • Sanierungsstau, Eigentümer überfordert
  • Vermieter möchte verkaufen (Stressobjekt)
  • Eigentümer wünscht planbare, diskrete Lösung

Vergütung & Regeln

  • 2.000 € bei notariellem Kaufvertrag.
  • Ticket-ID und Zeitstempel als Nachweis Ihres Hinweises.
  • First-Claim-Prinzip: der erste verwertbare Hinweis zählt.
  • Auszahlung per Überweisung.

Hinweis weitergeben

Teilen Sie uns kurz die Rahmendaten und einen Ansprechpartner mit. Wir melden uns für die weitere Abstimmung direkt.

Wichtig: Alles, was bereits öffentlich angeboten wird (Makler/Portale), ist kein Tipp.

Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten

Häufige Fragen aus der Hausverwaltung

Was passiert nach dem Absenden?

Wir prüfen den Hinweis, kontaktieren den genannten Ansprechpartner und stimmen die nächsten Schritte direkt ab. Sie erhalten bei Bedarf eine kurze Rückmeldung.

Was gilt als „nicht öffentlich angeboten“?

Wenn die Immobilie nicht über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Hinweise auf bereits inserierte Objekte sind hier nicht passend.

Wie ist das mit Datenschutz und Einverständnis?

Sie sollten nur Kontakte weitergeben, bei denen Sie davon ausgehen können, dass eine Kontaktaufnahme in Ordnung ist. Alles Weitere klären wir direkt mit dem Ansprechpartner.

Wann wird die Vergütung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach notariellem Kaufvertrag, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.

Was passiert bei doppelten Hinweisen?

Über Ihre Ticket-ID und den Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Nur der erste verwertbare Hinweis wird vergütet.

Muss die Verwaltung Unterlagen liefern?

Nein. Unterlagen werden nur nach Zustimmung und abgestimmt angefordert. Die laufende Koordination übernehmen wir.