Für Hausmeisterservices & Gebäudedienstleister

Wenn Sie mitbekommen, dass ein Eigentümer verkaufen will – geben Sie den Hinweis weiter.

Wenn die Immobilie noch nicht öffentlich inseriert ist, können Sie den Kontakt weitergeben. Wir übernehmen die weitere Abstimmung.

  • 1 Minute weitergeben – keine Nacharbeit.
  • Sie bleiben neutral – wir klären direkt.
Hinweis weitergeben
1.500 €

Hinweisvergütung bei notariellem Kaufvertrag.

Nur für nicht öffentlich angebotene Immobilien.

Ticket-ID als Nachweis.

So funktioniert’s

1Hinweis senden
2Wir prüfen & klären
3Kaufvertrag → Auszahlung

Typische Situationen, die Sie als Hausmeister zuerst sehen

  • Leerstand / Wohnung wird geräumt.
  • Eigentümerwechsel / Erben tauchen auf.
  • Pflegeheim / Umzug / Haushalt wird aufgelöst.
  • Teure Schäden / Eigentümer zögert.
  • Vermieter hat genug / Dauerstress.
  • WEG-Konflikte / Sonderumlage im Raum.

Sie bleiben neutral – kein zusätzlicher Aufwand

  • Sie entscheiden nichts und empfehlen niemanden.
  • Sie geben nur einen Kontakt/Hinweis weiter.
  • Wir übernehmen die weitere Abstimmung.

Keine Empfehlungspflicht. Keine Haftung. Keine Verpflichtung.

Wenn Sie keine Kontaktdaten weitergeben möchten: Sie können auch einfach unseren Link weiterleiten.

Wann ist ein Hinweis passend?

Passend
  • Noch nicht öffentlich inseriert (kein Portal/Makler).
  • Verkaufsabsicht erkennbar.
  • Adresse + Kontaktmöglichkeit vorhanden.
Nicht passend
  • Bereits öffentlich angeboten (Portale/Makler).
  • Nur Wertermittlung ohne Verkaufsabsicht.
  • Kein Kontakt zum Entscheider.

Hinweis weitergeben (2 Minuten)

Für eine schnelle Prüfung reichen Adresse und eine erreichbare Ansprechperson.

Bitte nur Fälle, die noch nicht öffentlich vermarktet werden.

Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten

Ihr Schutz als Hinweisgeber

  • Ticket-ID + Zeitstempel als Nachweis.
  • First-Claim: wer zuerst einreicht, zählt.
  • Auszahlung bei notariellem Kaufvertrag.

Vergütung – klar geregelt

  • Fällig bei notariellem Kaufvertrag.
  • Auszahlung per Überweisung.
  • Keine Verpflichtung.

Häufige Fragen

Was passiert nach dem Absenden?

Wir prüfen den Hinweis, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.

Wann wird ausgezahlt?

Die Hinweisvergütung wird nach notariellem Kaufvertrag gezahlt, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.

Was gilt als öffentlich angeboten?

Wenn die Immobilie bereits über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Solche Fälle sind hier nicht passend.

Was, wenn die Adresse schon gemeldet wurde?

Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.

Muss ich Unterlagen liefern?

In der Regel nicht. Unterlagen werden nur abgestimmt und bei Bedarf nachgereicht.

Was, wenn der Eigentümer doch nicht verkaufen will?

Dann endet der Prozess an dieser Stelle. Es entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen.

Gerade ein passender Fall?

Wenn Sie merken, dass ein Verkauf im Raum steht, können Sie den Hinweis in 2 Minuten weitergeben.

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