Partner für EntrümplerVergütung für passende Immobilien-Hinweise.
Stoßen Sie bei einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung auf einen Eigentümer, der verkaufen möchte? Reichen Sie uns den Kontakt ein.
- ✔Klare Vergütung bei erfolgreichem Ankauf.
- ✔Sie bleiben aus dem Verkaufsthema komplett raus.
- ✔Transparente Bedingungen.
Tippgeber-Vergütung bei notariellem Kaufvertrag.
Nur Immobilien, die noch nicht öffentlich inseriert sind.
Warum das für Sie interessant sein kann
Bei Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen stoßen Sie häufig auf Situationen, in denen Eigentümer verkaufen möchten – zum Beispiel bei Erbfall, Umzug ins Pflegeheim oder Trennung. In solchen Fällen übernehmen wir den Ankauf direkt.
So funktioniert die Tippgeber-Vergütung
Tipp einreichen
Hier können Sie einen passenden Hinweis einreichen.
Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten
Ihr Schutz als Tippgeber
- •Sie erhalten eine Ticket-ID als Nachweis.
- •Wer zuerst einreicht, erhält die Prämie.
- •Auszahlung bei notariellem Kaufvertrag.
Nicht öffentlich angeboten – kurz erklärt
✓ Nicht öffentlich angeboten
- Kein Makler beauftragt
- Nicht auf Immobilienportalen inseriert
✗ Bereits am Markt
- Makler beauftragt
- Öffentlich auf Portalen inseriert
Was Sie davon haben
1.500 € bei notariellem Kaufvertrag.
Sie bleiben aus dem Verkaufsthema komplett raus.
Keine Nacharbeit oder Organisation für Sie.
Klare und transparente Bedingungen.
FAQ
- Wann erhalte ich die 1.500 €?
- Nach notariell unterschriebenem Kaufvertrag. Die Auszahlung erfolgt dann.
- Was bedeutet „nicht öffentlich angeboten“?
- Die Immobilie wird nicht über Makler oder Immobilienportale angeboten. Sie kennen die Situation zum Beispiel aus Entrümpelung oder Haushaltsauflösung.
- Was passiert nach der Einreichung?
- Sie erhalten eine Ticket-ID als Nachweis. Wir prüfen den Hinweis und nehmen bei Bedarf Kontakt zum Eigentümer oder Bevollmächtigten auf.
- Muss der Eigentümer wissen, dass ich Sie empfohlen habe?
- Nein. Sie können im Formular ankreuzen, ob wir Ihren Namen nennen dürfen. Ohne Zustimmung sprechen wir den Kontakt neutral an.
- Kann ich Fotos mitsenden?
- Wichtig sind zunächst Kontakt und Kurzbeschreibung. Fotos können bei Bedarf später nachgereicht werden.
- Was passiert, wenn das Objekt bereits bekannt ist?
- Ist das Objekt bei uns bereits im System, besteht kein Tipp-Anspruch. Doppelte Prämien werden nicht ausgezahlt.
Tipp einreichen – 1.500 € bei Kaufvertrag
Nur nicht öffentlich angebotene Objekte. Kein Makler, keine Portale.
Zum Formular