Für Energieberater (iSFP / Förderung / Energieausweis)
Wenn aus einer Energieberatung keine Sanierung wird.
Wenn nach der Beratung klar wird: „zu teuer / lohnt sich nicht“ und der Eigentümer eher verkaufen möchte, können Sie den Kontakt strukturiert weitergeben. Wir prüfen unverbindlich.
- ✔Sie bleiben Berater – keine Vermittlungsrolle.
- ✔Wir übernehmen Prüfung und Abstimmung direkt.
für qualifizierte Hinweise bei notariellem Kaufvertrag.
Nur für nicht öffentlich angebotene Immobilien.
Unverbindlich – ohne Verpflichtung.
Typische Situationen aus der Praxis
- Kosten/Eigenanteil kippt die Entscheidung.
- GEG/Heizung → „machen wir nicht mehr“.
- Sanierungsstau / Eigentümer überfordert.
- Vermieter will raus / Modernisierungsdruck.
- Förderlogik zu komplex / Umsetzung scheitert.
- Haus zu groß / Lebensphase ändert sich.
So funktioniert es
Sie bleiben Berater – kein Vermittlungsstress
- Sie geben nur eine Option weiter – keine Empfehlungspflicht.
- Kontaktweitergabe nur mit Einverständnis – alternativ Link an den Eigentümer.
- Wir übernehmen Kommunikation und Prüfung.
Was ist ein passender Hinweis?
- Konkrete Verkaufsabsicht.
- Noch nicht öffentlich inseriert.
- Adresse + Kontakt vorhanden.
- Bereits öffentlich vermarktet (Makler/Portale).
- Reine Info-Anfrage ohne Verkaufsabsicht.
- Kein Kontakt zum Entscheider.
Was Sie davon haben
Weniger Nachfassen
Weniger offenes „wir überlegen noch“, wenn Sanierung nicht kommt.
Saubere Alternative
Strukturierte Option, wenn die Entscheidung Richtung Verkauf geht.
Klare Dokumentation
Ticket-ID und dokumentierter Eingang als Grundlage für Rückfragen.
Transparente Vergütung
2.000 € bei Kaufvertrag – klar und nachvollziehbar geregelt.
Vergütung & klare Regeln
- 2.000 € bei notariellem Kaufvertrag.
- Ticket-ID + Zeitstempel als Nachweis.
- First-Claim-Regel (wer zuerst einreicht, zählt).
- Auszahlung per Überweisung.
Hinweis weitergeben
Für eine erste Prüfung reichen Adresse und eine erreichbare Ansprechperson.
Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten
FAQ
Was passiert nach dem Einreichen?
Wir prüfen den Hinweis, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte ab.
Wie läuft das mit Einverständnis und Datenschutz?
Idealerweise liegt ein Einverständnis vor. Alternativ können Sie den Link zur Seite an den Eigentümer weitergeben, der den Hinweis selbst übermittelt.
Was gilt als „nicht öffentlich angeboten“?
Wenn die Immobilie nicht über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Öffentlich inserierte Objekte sind hier nicht passend.
Wann wird die Vergütung gezahlt?
Die Hinweisvergütung wird nach notariellem Kaufvertrag gezahlt, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.
Was passiert bei doppelten Hinweisen?
Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.
Was, wenn der Eigentümer doch nicht verkaufen will?
Dann endet der Prozess an dieser Stelle. Es entstehen Ihnen daraus keine weiteren Verpflichtungen.
Kann ich später noch ergänzen?
Ja. Über die Ticket-ID können Ergänzungen eindeutig zugeordnet und nachgetragen werden.
Hinweis weitergeben
Für passende Fälle, in denen Sanierung nicht kommt und Verkauf Thema ist.
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