Für Dachdeckerbetriebe
Wenn Ihr Kunde wegen der Dachkosten lieber verkaufen will.
Manche Eigentümer entscheiden sich nach einem größeren Kostenvoranschlag gegen eine Sanierung. In solchen Fällen können Sie den Kontakt strukturiert weitergeben – wir übernehmen die weitere Abstimmung direkt.
- ✔Kein zusätzlicher Aufwand für Ihren Betrieb.
- ✔Sie bleiben aus dem Verkaufsprozess vollständig heraus.
Hinweisvergütung bei notariellem Kaufvertrag.
Nur für nicht öffentlich angebotene Immobilien.
Unverbindliche Abstimmung – ohne Verpflichtung.
So einfach funktioniert es
Sie müssen nichts vermitteln – nur den Kontakt weitergeben.
Keine Verpflichtung. Kein zusätzlicher Aufwand. Sie bleiben vollständig aus dem Verkaufsprozess heraus.
Typische Situationen aus dem Dachdecker-Alltag
Manche Verkaufssituationen entstehen genau in dem Moment, in dem ein Dach saniert werden müsste – oder ein Kostenvoranschlag auf dem Tisch liegt.
- „Das ist uns zu teuer – dann verkaufen wir lieber.“
- „Wir sind zu alt für so eine Baustelle.“
- Erbfall / mehrere Beteiligte – keiner will investieren.
- Leerstand mit laufenden Kosten.
- Sanierungsstau (Dach + weitere Gewerke) überfordert.
- Vermieter möchte raus.
Wenn Sie merken, dass ein Verkauf im Raum steht, können Sie uns den Kontakt unkompliziert weitergeben.
Warum sich das für Ihren Betrieb lohnt
Weniger Angebots-Diskussionen
Weniger Nachfassen bei Kunden, die nicht investieren wollen.
Kein Vermitteln
Sie geben nur einen Hinweis weiter – wir übernehmen die Gespräche.
Zeitersparnis
Weniger Aufwand bei Kunden, die nicht modernisieren.
Klare Vergütung
Feste Hinweisvergütung bei Abschluss – transparent geregelt.
Typische Fragen aus dem Handwerksalltag
Verliere ich dadurch meinen Auftrag?
Wenn der Kunde nicht investieren will, entsteht der Auftrag oft ohnehin nicht. Sie sparen Zeit und geben nur eine Option weiter – ohne falsche Versprechen.
Muss ich mich um den Verkauf kümmern?
Nein. Sie geben nur den Hinweis weiter, wir klären direkt mit dem Eigentümer. Sie bleiben aus dem Verkaufsprozess heraus.
Gefährde ich meine Kundenbeziehung?
Sie empfehlen nicht, sondern geben nur eine Option weiter. Die Entscheidung liegt allein beim Eigentümer.
Was ist, wenn daraus nichts wird?
Dann endet der Prozess an dieser Stelle. Es entstehen für Sie keine Verpflichtungen oder zusätzlicher Aufwand.
Hinweisvergütung – transparent geregelt
Für qualifizierte Hinweise aus Ihrem Betrieb zahlen wir eine feste Vergütung, wenn es zum notariellem Kaufvertrag kommt.
- 2.000 € Hinweisvergütung bei notariellem Kaufvertrag.
- Auszahlung per Überweisung.
- Ticket-ID als Nachweis.
- First-Claim-Regel (der zuerst eingereichte qualifizierte Hinweis zählt).
- Nur für nicht öffentlich angebotene Immobilien.
Sie übernehmen keine Vermittlerrolle – Sie geben lediglich einen Kontakt weiter.
Hinweis weiterleiten
Für eine erste Prüfung reichen Adresse und eine erreichbare Ansprechperson.
Sind Sie Eigentümer? Immobilie bewerten
FAQ
Was ist ein passender Hinweis?
Wenn Verkaufsabsicht erkennbar ist, das Objekt nicht öffentlich angeboten wird und ein erreichbarer Kontakt vorhanden ist.
Was passiert nach dem Einreichen?
Wir prüfen den Fall, kontaktieren die genannte Ansprechperson und stimmen die nächsten Schritte direkt ab.
Was gilt als „nicht öffentlich angeboten“?
Wenn die Immobilie nicht über Makler, Portale oder öffentliche Inserate beworben wird. Öffentlich inserierte Objekte sind hier nicht passend.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Hinweisvergütung wird nach notariellem Kaufvertrag gezahlt, wenn Ihr Hinweis maßgeblich zum Abschluss geführt hat.
Was bei doppelten Hinweisen?
Über Ticket-ID und Zeitstempel sehen wir, welcher Hinweis zuerst eingegangen ist. Vergütet wird nur der erste verwertbare Hinweis.
Muss ich Unterlagen liefern?
In der Regel nicht. Unterlagen werden nur abgestimmt und bei Bedarf nachgereicht.
